Erhaltungsaufwand 5 Jahre,Berechnung nicht möglich,kein Gesamtaufwand eingetragen ist

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #16
    Wo kommen die 598€ von 2024 hin?
    Es gibt keine 598 € aus dem Jahr 2024, ist das denn so schwer zu verstehen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Tito-
      Neuer Benutzer
      • 19.01.2025
      • 15

      #17
      Ja ist es.
      598€ wurde bereits in der Steuererklärung 2023 verrechnet.
      Wo werden die 598€ von 2024 verrechnet?
      Ich habe bisher nur dem Programm mitgeteilt das 598€ aus 2023 zu berücksichtigen sind. Wo tauchen die 598€ aus 2024 auf?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #18
        Ich habe bisher nur dem Programm mitgeteilt das 598€ aus 2023 zu berücksichtigen sind
        Was doch auch vollkommen ausreicht. Die 598 € sind in die Summe der Werbungskosten in Zeile 83 eingerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Tito-
          Neuer Benutzer
          • 19.01.2025
          • 15

          #19
          Warum sollten die 598€ aus 2024 in den Werbungskosten eingerechnet sein?
          Es gibt keine Position in der die 598€ aus 2024 irgendwo auftauchen.

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          • Tito-
            Neuer Benutzer
            • 19.01.2025
            • 15

            #20
            Wenn Sie sagen das die 598€ in den Werbungskosten eingerechnet sind, heißt das im Umkehrschluss, das ich in der Steuererklärung 2025, ebenfalls in "zu berücksichtigter Anteil aus 2023``
            die 598€ stehen lasse und in den Teil zu berücksichtigter Anteil 2024 nichts eintrage?

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #21
              ...das ich in der Steuererklärung 2025, ebenfalls in "zu berücksichtigter Anteil aus 2023`` die 598€ stehen lasse und in den Teil zu berücksichtigter Anteil 2024 nichts eintrage?
              So ist das vorgesehen, wobei das Jahr 2023 in den Formularen für 2025 eine andere Zeilennummer haben wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Tito-
                Neuer Benutzer
                • 19.01.2025
                • 15

                #22
                Ok, verstehe.
                Danke für Ihre Hilfe und Geduld, ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.

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