Hallo, vom Denkmalschutzamt erhielt ich eine Aufforderung, eine geerbte denkmalgeschützte Scheune besser zu erhalten und habe die letzten Jahr auch in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt etwas gemacht und wollte es als Ausgabe geltend machen. Denkmalschutzamt verweist darauf, dass ich es nach §11b absetzen kann. Da ich keine Einnahmen durch Vermietung/Verpachtung erziele, ist mir nicht klar, wo es hingehört? Was wäre ein passendere Stelle?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erhaltungsaufwand für denkmalgeschützte Scheune abschreiben
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Anlage FW zur Einkommensteuererklärung. Aber ob das bei Nichtwohngebäuden überhaupt möglich ist, weiß ich nicht auswendigFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich glaube, das Denkmalamt hat dir einen falschen § genannt, Eine nicht für eigene Wohnzwecke genutzte Scheune müsste ein Fall von § 10g EStG sein.
Das wäre dann in der Anlage Sonstiges zu erklären. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10g.html
Nachtrag: Du brauchst auf jeden Fall eine Bescheinigung des Denkmalamts.Zuletzt geändert von Charlie24; 20.01.2025, 20:12.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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