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Anlage KAP Günstigerprüfung

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    Anlage KAP Günstigerprüfung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Günstigerprüfung.

    Wenn ich über der Freibetragsgrenze liege, muß ich 25% Kapitalertragssteuer + Kirchensteuer + Soli = ca. 28% Abgeltungssteuer bezahlen.
    Fülle ich die Anlage KAP aus, weil ich z. B. keine Freibeträge mehr zur Verfügung habe und liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent (und ist somit niedriger als die Abgeltungssteuer), nimmt das Finanzamt in diesem Fall eine Günstigerprüfung vor. Fällt sie positiv aus, wird der niedrigere Steuersatz auch auf Kapitaleinkünfte angewendet.

    Welcher Einkommensteuersatz wird hierbei zugerungegelegt, der persönlich mittlere Steuersatz oder der persönliche Spitzensteuersatz?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    ... oder der persönliche Spitzensteuersatz?
    Natürlich dein Grenzsteuersatz. Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht sich ja um die Kapitalerträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dankeschön für die schnelle Antwort.
      Viele Grüße Udo Karl

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