Hallo,
ich habe eine Frage zur Günstigerprüfung.
Wenn ich über der Freibetragsgrenze liege, muß ich 25% Kapitalertragssteuer + Kirchensteuer + Soli = ca. 28% Abgeltungssteuer bezahlen.
Fülle ich die Anlage KAP aus, weil ich z. B. keine Freibeträge mehr zur Verfügung habe und liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent (und ist somit niedriger als die Abgeltungssteuer), nimmt das Finanzamt in diesem Fall eine Günstigerprüfung vor. Fällt sie positiv aus, wird der niedrigere Steuersatz auch auf Kapitaleinkünfte angewendet.
Welcher Einkommensteuersatz wird hierbei zugerungegelegt, der persönlich mittlere Steuersatz oder der persönliche Spitzensteuersatz?
ich habe eine Frage zur Günstigerprüfung.
Wenn ich über der Freibetragsgrenze liege, muß ich 25% Kapitalertragssteuer + Kirchensteuer + Soli = ca. 28% Abgeltungssteuer bezahlen.
Fülle ich die Anlage KAP aus, weil ich z. B. keine Freibeträge mehr zur Verfügung habe und liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent (und ist somit niedriger als die Abgeltungssteuer), nimmt das Finanzamt in diesem Fall eine Günstigerprüfung vor. Fällt sie positiv aus, wird der niedrigere Steuersatz auch auf Kapitaleinkünfte angewendet.
Welcher Einkommensteuersatz wird hierbei zugerungegelegt, der persönlich mittlere Steuersatz oder der persönliche Spitzensteuersatz?
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