Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuerjahreserklärung: Vorauszahlungssoll bei abgegebener Berichtigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuerjahreserklärung: Vorauszahlungssoll bei abgegebener Berichtigung

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage zum im Titel benannten Sachverhalt.
    Ich habe mich heute an die UStE für 2024 gesetzt.

    Dabei bin ich nochmal alle USt.-VA. aus 2024 durchgegangen und habe veränderte Werte entdeckt. Die geänderten Werte aus zwei der VAs habe ich als berichtigte USt.VAs. an das Finanzamt via ELSTER gemeldet. Insgesamt geht es um gerade einmal ca. 40€. Aber Fehler ist Fehler.

    In der Jahreserklärung für 2024 wird man nun in Zeile 118 nach dem Vorauszahlungssoll gefragt. Dazu bekommt man den Hinweis, dass der "Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen... ...bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung".
    Meine Frage ist nun inwiefern sich die berichtigten USt.-VAs auf den Sachverhalt auswirken.

    Meiner Meinung nach verwende ich hier zur Berechnung die Zahlen aus den berichtigten VAs, da ich diese ja gerade zuvor angemeldet habe. Korrekt?
    Ich gehe auch davon aus, dass dann die Verrechnung der o.g. 40€ mit der nächsten USt.-VA für Dezember 2024 (die ich gerade ebenfalls abgegeben habe) verrechnet wird.

    Um eine kurze Einschätzung wäre ich dankbar.
    Viele Grüße

    Vince

    #2
    Genau, bei der Berechnung des Vorauszahlungssolls sind die Berichtigungen zu berücksichtigen, nicht die vorher gültigen Anmeldungen.

    Ob Du ein Sepa-Mandat abgegeben hast, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Du eine Verrechnung wünschst dann solltest Du die entsprechenden Felder im Formular markieren.

    Kommentar

    Lädt...
    X