Vielen Dank
							
						
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 Da würde ich aber schon nachfragen und um eine Erläuterung bitten. Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Gebäudereinigung wären ja einzubeziehen.Aber die Verwaltung weist den Betrag von 23 ausdrücklich als meinen haushaltsnahen Anteil bezogen auf diese Abrechnung aus.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Ist denn die Steuerberechnung für 2024 inzwischen richtig? Immerhin haben wir diesen Thread noch: https://forum.elster.de/anwenderforu...t-ganz-aktuell
 
 Übereilt löschen würde ich einen Entwurf jedenfalls nicht. Im Gegenteil: wenn ich schon mal alles eingetragen hab, und sich dann eine Erstattung von 2 Euro ergibt, dann schick ich die erstellte Erklärung auch ab. Eine Briefmarke ist ja nicht mehr nötig ...
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 Danke für den Hinweis, da muss ich mal nachsehen.
 Naja, ich bin ein Vorsichtiger...bei 38 Euro Erstattung. Nicht, dass sich dann irgendwas errechnet und ich nachzahlen muss. Noch ärgerlicher. Ich weiss auch nicht, wie Finanzämter arbeiten, also ob das ein Mitarbeiter nochmal ansieht oder dieses Elster-Ergebnis einfach automtisiert übernommen wird usw.
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 Die Anzahl der Erklärungen, die vollmaschinell abgearbeitet werden, nimmt von Jahr zu Jahr zu und soll weiter gesteigert werden.... also ob das ein Mitarbeiter nochmal ansieht oder dieses Elster-Ergebnis einfach automatisiert übernommen wird usw.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Da muss ich selbst auch erst wieder nachsehen.Ist denn die Steuerberechnung für 2024 inzwischen richtig?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Was hast du versucht ?Also ich hab es versucht, aber finde ich es (wieder mal) nicht :-(Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Der Grundfreibetrag ist in den Steuertarif integriert, der wird deshalb nirgendwo angezeigt.Die in Elster hinterlegte Höhe des Grundfreibetrags zu finden.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Die Steuerberechnung ist noch nicht aktuell, das wird bis Februar dauern !Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Bei uns (Zusammenveranlagung) macht der Fehler mehr als 50,00 € aus, das hängt natürlich stark von der Höhe der Einkünfte ab.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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