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Haushaltsnahe Aufwendungen - Aufteilung bei Einzelveranlagung im gemeinsamen Haushalt

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    Haushaltsnahe Aufwendungen - Aufteilung bei Einzelveranlagung im gemeinsamen Haushalt

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zu der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen":

    Ich lebe mit meiner Partnerin schon etliche Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.

    Wir sind nicht verheiratet und somit beide einzeln veranlagt.

    Für das Jahr 2024 und auch für 2025 würden wir gerne die Aufwendungen nicht 50/50 sondern 0/100 aufteilen.

    Wären die Eintragungen im Formular so wie den beiden Screenshots möglich und richtig?

    Gruß
    Micha_2025

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    #2
    Wären die Eintragungen im Formular so wie den beiden Screenshots möglich und richtig?
    Erklärungen darf die Handwerkerleistungen m. E. nur, wer sie bezahlt hat und bei sich geltend machen will. Die sind also nur einmal zu erklären !

    Die hälftige Aufteilung betrifft im Übrigen die Höchstbeträge, bei Handwerkerleistungen sind das 6.000 € je Haushalt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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