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Aufwandsentschädigung 2024 wo eintragen in Anlage S und EÜR - Freiberufler

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    Aufwandsentschädigung 2024 wo eintragen in Anlage S und EÜR - Freiberufler

    Ein freundliches Moin in die Runde!

    Ich bin seit letztem Jahr als selbstständiger Freiberufler unterwegs, hatte aber auch Einnahmen, die unter die Aufwandsentschädigung fallen. Jetzt bin ich mir nicht sicher, wo genau (welche Zeilen) diese überall in der Steuererklärung auftauchen muss, sowohl in der Anlage S und in der EÜR.
    Ich bin zwar unter den 3000 € geblieben, muss aber wegen der Einkünfte aus meiner freiberuflichen Tätigkeit die EÜR ausfüllen.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Gruß

    #2
    Jetzt bin ich mir nicht sicher, wo genau (welche Zeilen) diese überall in der Steuererklärung auftauchen muss, sowohl in der Anlage S und in der EÜR.
    Was genau ist mit Aufwandsentschädigung gemeint ? Steuerfreie Einnahmen als Übungsleiter ?

    Dazu müssen sowohl in der EÜR wie in der Anlage S Angaben gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo!

      Ja, die steuerfreien Einnahmen als Übungsleiter sind gemeint.
      Dass dazu in meinem Fall sowohl in der EÜR, wie auch in Anlage S Angaben gemacht werden müssen, ist mir bekannt, nur wohin dort genau die Angaben, also in welchen Zeilen, kommen, das ist mir nicht klar.

      Grüße

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        #4
        ... nur wohin dort genau die Angaben, also in welchen Zeilen, kommen, das ist mir nicht klar.
        In der EÜR für 2024 erfasst du diese Einnahmen zunächst als Betriebseinnahmen. In Zeile 78 werden dann diese Einnahmen, maximal 3.000 €

        wieder abgezogen. In Zeile 81 musst du dann damit in Zusammenhang stehende und in der EÜR geltend gemachte Betriebsausgaben wieder

        hinzurechnen. In der Anlage S musst du die Einnahmen auf Seite 3 - Sonstiges in Zeile 55 angeben. Falls es mehr als 3.000 € sind, muss

        auch die Zeilennummer eingetragen werden, in der der steuerpflichtige Teil (mit) angegeben wird
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super.
          Das ist mir eine große Hilfe und hoffentlich einigen anderen auch.
          Danke und noch einen feinen Abend dir!

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            #6
            Hallo zusammen,
            auch mir war dieser Eintrag eine große Hilfe. Nur was mir nicht klar geworden ist, welche Zeilennummer eingetragen werden soll, wenn der Betrag größer als 3000,-€ ist. Ist damit die Zeile 1 der 55ziger Zeilen gemeint, in der ja der Gesamtbetrag steht, oder muss ich auf eine anderer Zeile verweisen??
            Grüße Theo

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              #7
              ... oder muss ich auf eine anderer Zeile verweisen??
              In der Regel ist die Zeile 5 der Anlage S zutreffend.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank
                Gruß Theo

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