Eine praktische Frage in eigener Sache: Ein Angehöriger von mir hat jahrelang mit einem Freund zusammen freiberufliche Einkünfte aus einer GbR gehabt. 2024 ist der Freund gestorben und die Tätigkeit der (ehemaligen) GbR wird von meinem Angehörigen fortgeführt. Klar ist,  dass dieser spätestens für das Jahr 2025 keine Feststellungserklärung mehr abgeben sondern die Einkünfte in der Anlage S seiner Einkommensteuererklärung erklären wird. Aber wie ist es 2024? Ein letztes Mal für das ganze Jahr eine Feststellungserklärung mit unterschiedlicher Quotelung vor / nach Ausscheiden des Freundes? Oder die Feststellungserklärung nur für die Zeit bis zum Tod des Freundes und ab da die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ermitteln?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Feststellungserklärung nach Tod des vorletzten Beteiligten
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Sooo schlimm war das bei mir nach meiner Erinnerung nicht. Der ausscheidende Gesellschafter (oder hier halt die Erben) kriegen ihren Geschäftsanteil ausbezahlt; dem Finanzamt wird mitgeteilt, dass das Gewerbe als Einzelunternehmer weitergeführt wird (wodurch man i.d.R. eine neue Steuernummer kriegt); und beim BZST holt man sich die Erlaubnis, die bisherige USt-ID für die GbR künftig für das Einzelunternehmen weiternutzen zu dürfen.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenNicht trivial ist der Übergang von einer GbR zu einer Einzelfirma.
 
 Das ganze ist bei mir schon etliche Jahre her, aber wenn es dabei irgendwelche Katastrophen gegeben hätte, wüsste ich das sicher noch 
 
 Wobei "Steuerberater" natürlich immer eine gute Idee ist. Wenn man denn einen kriegt. Wie man so hört, werden neue Mandanten wegen Überlastung aktuell ja grundsätzlich erst mal abgelehnt  
 Kommentar
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 Das ist in dem Fall alles unproblematisch weil in der GbR kein Betriebsvermögen steckt, auch keine betrieblichen Verbindlichkeiten. Es geht nur um die Aufteilung der laufenden Einkünfte aus Auftritten als Künstler, die sie früher halt gemeinsam gemacht haben und die jetzt nur noch von einem bestritten werden.
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