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Feststellungserklärung nach Tod des vorletzten Beteiligten

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    Feststellungserklärung nach Tod des vorletzten Beteiligten

    Eine praktische Frage in eigener Sache: Ein Angehöriger von mir hat jahrelang mit einem Freund zusammen freiberufliche Einkünfte aus einer GbR gehabt. 2024 ist der Freund gestorben und die Tätigkeit der (ehemaligen) GbR wird von meinem Angehörigen fortgeführt. Klar ist, dass dieser spätestens für das Jahr 2025 keine Feststellungserklärung mehr abgeben sondern die Einkünfte in der Anlage S seiner Einkommensteuererklärung erklären wird. Aber wie ist es 2024? Ein letztes Mal für das ganze Jahr eine Feststellungserklärung mit unterschiedlicher Quotelung vor / nach Ausscheiden des Freundes? Oder die Feststellungserklärung nur für die Zeit bis zum Tod des Freundes und ab da die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ermitteln?

    #2
    Das ist keine Frage zu Elster, sondern betrifft Steuerberatung - und das ist bekanntweise nicht erlaubt. Frage bitte eine/n Steuerberater/in.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ob du nach dem Tod 100:0 aufteilst oder gleich alles in der Einkommensteuer erfasst ist rechnerisch egal. Nicht trivial ist der Übergang von einer GbR zu einer Einzelfirma. Da ist steuerlicher Rat nötig.

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Nicht trivial ist der Übergang von einer GbR zu einer Einzelfirma.
        Sooo schlimm war das bei mir nach meiner Erinnerung nicht. Der ausscheidende Gesellschafter (oder hier halt die Erben) kriegen ihren Geschäftsanteil ausbezahlt; dem Finanzamt wird mitgeteilt, dass das Gewerbe als Einzelunternehmer weitergeführt wird (wodurch man i.d.R. eine neue Steuernummer kriegt); und beim BZST holt man sich die Erlaubnis, die bisherige USt-ID für die GbR künftig für das Einzelunternehmen weiternutzen zu dürfen.

        Das ganze ist bei mir schon etliche Jahre her, aber wenn es dabei irgendwelche Katastrophen gegeben hätte, wüsste ich das sicher noch

        Wobei "Steuerberater" natürlich immer eine gute Idee ist. Wenn man denn einen kriegt. Wie man so hört, werden neue Mandanten wegen Überlastung aktuell ja grundsätzlich erst mal abgelehnt

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          #5
          Mir fallen da abstruse Dinge wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen ein. Auch ist es möglich, stille Reserven aufzudecken, ohne dass man das will.

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            #6
            Das ist in dem Fall alles unproblematisch weil in der GbR kein Betriebsvermögen steckt, auch keine betrieblichen Verbindlichkeiten. Es geht nur um die Aufteilung der laufenden Einkünfte aus Auftritten als Künstler, die sie früher halt gemeinsam gemacht haben und die jetzt nur noch von einem bestritten werden.

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