Eine praktische Frage in eigener Sache: Ein Angehöriger von mir hat jahrelang mit einem Freund zusammen freiberufliche Einkünfte aus einer GbR gehabt. 2024 ist der Freund gestorben und die Tätigkeit der (ehemaligen) GbR wird von meinem Angehörigen fortgeführt. Klar ist, dass dieser spätestens für das Jahr 2025 keine Feststellungserklärung mehr abgeben sondern die Einkünfte in der Anlage S seiner Einkommensteuererklärung erklären wird. Aber wie ist es 2024? Ein letztes Mal für das ganze Jahr eine Feststellungserklärung mit unterschiedlicher Quotelung vor / nach Ausscheiden des Freundes? Oder die Feststellungserklärung nur für die Zeit bis zum Tod des Freundes und ab da die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ermitteln?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Feststellungserklärung nach Tod des vorletzten Beteiligten
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenNicht trivial ist der Übergang von einer GbR zu einer Einzelfirma.
Das ganze ist bei mir schon etliche Jahre her, aber wenn es dabei irgendwelche Katastrophen gegeben hätte, wüsste ich das sicher noch
Wobei "Steuerberater" natürlich immer eine gute Idee ist. Wenn man denn einen kriegt. Wie man so hört, werden neue Mandanten wegen Überlastung aktuell ja grundsätzlich erst mal abgelehnt
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Das ist in dem Fall alles unproblematisch weil in der GbR kein Betriebsvermögen steckt, auch keine betrieblichen Verbindlichkeiten. Es geht nur um die Aufteilung der laufenden Einkünfte aus Auftritten als Künstler, die sie früher halt gemeinsam gemacht haben und die jetzt nur noch von einem bestritten werden.
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