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Anlage Vorsorgeaufwand-> Fehlermeldung

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    Anlage Vorsorgeaufwand-> Fehlermeldung

    Hallo Zusammen,

    ich versuche im Moment meine Steuerklärung über Elster abzuschließen, leider kommen ich bei einer Prüfung der Eklärung kein Ergebnis, da es in der detaillierten Berechung im Download angeblich noch einige Fehler gibt bei der Prüfung in Elster nicht auftauchen.

    Wenn ich die in Seite 5 - Steuerfreie Arbeitgeber Zuschüsse (Anlage Vorsorgeaufwand) eingegebenen Werte jedoch entferne , verschwindet dieser Fehler und es gibt eine Schätzung über eine Steuerrückerstattung.
    Da sich die Zeilen 24 a) und c) in meinem Lohnsteuerbescheid widerfinden, sollte ich diese jedoch auch eingeben oder? Wenn ja, wo müssen die eingetragen werden und wenn nein warum nicht obwohl sie in meinem Lohnsteuerbescheid auftauchen

    Vielen Dank für eure Hilfe vorab
    Michael

    #2
    Bist du in der GKV Selbstzahler oder sog. Firmenzahler ? Stehen die Beiträge unter Nummer 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung oder nicht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, in Zeile 25+26 stehen jeweils die Gesamtbeiträge zur GKV+Pflegeversicherung

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        #4
        ... in Zeile 25+26 stehen jeweils die Gesamtbeiträge zur GKV+Pflegeversicherung
        OK, dann bist du Firmenzahler. Wenn du die Gesamtbeiträge und die AG-Zuschüsse richtig erfasst hast, müsste die Steuerberechnung eigentlich funktionieren.

        Lass die Daten der Lohnsteuerbescheinigung mal über den Bescheinigungsabruf eintragen.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...270#post455270
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Dir Charlie, habe den Fehler gefunden und zwar muss die Anlage Vorsorgeaufwand nur für mich und nicht auch für meine Frau ausgefüllte werden, da Sie im Gegensatz zu mir nicht freiwillig gesetzlich versichert ist. Jetzt klappt auch die Prüfung

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            #6
            ... und zwar muss die Anlage Vorsorgeaufwand nur für mich und nicht auch für meine Frau ausgefüllte werden, da Sie im Gegensatz zu mir nicht freiwillig gesetzlich versichert ist.
            Auf Anhieb verstehe ich das jetzt nicht. Ist deine Ehefrau pflichtversichert ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              ja, meine Ehefrau ist, im Gegensatz zu mir, Pflichtversichert

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                #8
                ja, meine Ehefrau ist, im Gegensatz zu mir, Pflichtversichert
                Bei einer Zusammenveranlagung müssen ihre Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung natürlich ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand

                erfasst werden, es gibt nur keine steuerfreien AG-Zuschüsse.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  ok d.h. ich soll sie ebenfalls in die Anlage einfügen und bei den Zuschüssen jeweils 0 eintragen?

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                    #10
                    Zitat von JT15022024 Beitrag anzeigen
                    ok d.h. ich soll sie ebenfalls in die Anlage einfügen und bei den Zuschüssen jeweils 0 eintragen?
                    Wenn sie pflichtversichert ist, bleiben die Zuschüsse natürlich leer (und Regel Nr. 1: leer und Null sind verschiedene Dinge)

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