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Fehler bei steuerlicher Erfassung – Nie eine Steuererklärung abgegeben

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    Fehler bei steuerlicher Erfassung – Nie eine Steuererklärung abgegeben

    Hallo zusammen,

    ich habe Ende 2021 ein Gewerbe angemeldet, jedoch bis keine Aktivitäten aufgenommen. Jetzt habe ich die Tätigkeit im Jahr 2025 endlich gestartet.

    Meine Frage: Ich habe den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erst 2023 über ELSTER ausgefüllt(hatte das Gewerbe schon lange vergessen und einen Brief vom Finanzamt bekommen dass ich Nullmeldungen angeben soll) jedoch leider mit vielen Fehlern (z. B. keine Bankverbindung angegeben, keine USt-IdNr. beantragt,Schätzungen der vorraussichtlichen Umsätze alle bei 0 angegeben und zur Kleinunternehmerregelung steht auch nichts drin).

    Bis jetzt habe ich weder eine Steuernummer noch eine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten. Steuererklärungen habe ich bisher auch noch nie abgegeben.

    Ich habe bereits beim Finanzamt angerufen, aber dort konnte man keine Steuernummer einsehen und auch keine weiteren Informationen zu meinem Fall finden.

    Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Muss ich das Gewerbe abmelden und neu anmelden oder sollte ich die fehlenden Steuererklärungen nachreichen?
    Was könnte ich für Konsequenzen haben?

    Für meine Tätigkeit benötige ich auf jeden Fall eine Steuernummer und eine USt-IdNr.

    Ich freue mich über hilfreiche Tipps und Ratschläge!

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Zitat von Manni229 Beitrag anzeigen
    einen Brief vom Finanzamt bekommen dass ich Nullmeldungen angeben soll
    Meldungen? Oder Erklärungen?

    Zitat von Manni229 Beitrag anzeigen
    einen Brief vom Finanzamt bekommen dass ich Nullmeldungen angeben soll
    Unter welchem Ordnungskriterium erging denn dann die Aufforderung zur Abgabe von Meldungen oder vielleicht doch Erklärungen?

    Meiner Meinung nach kann Dein Problem nicht in einem Forum geklärt werden. Du wirst das weitere Vorgehen mit dem Finanzamt besprechen müssen.

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      danke erstmal für deine schnelle Antwort. Es waren Meldungen keine Erklärungen. Habe mit dem Finanzamt telefoniert jedoch keine Auskunft über Steuernummer oder zu erledigenden Steuerlichen Pflichten bekommen.

      Kommentar


        #4
        Manni229 Wenn das FA dich aufffordert Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen, dann muss auf dem Schreiben doch auchl eine Steuernummer stehen. Das FA fordert nicht zur Abgabe auf, wenn noch gar keine Steuernummer erteilt wurde.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          Ich erinnere mich nicht mehr so ganz an den Brief jedoch hat das Finanzamt mir am Telefon mitgeteilt das keine Steuernummer vorhanden ist.

          Wäre es denn sinnvoll das Gewerbe komplett abzumelden und ein neues anzumelden?

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            #6
            Teile dem FA doch einfach mit, dass du jetzt 2025 tätig wirst. Alles Weitere wird sich dann ergeben.

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              #7
              Hallo Manni299,
              die Abmeldung und Neuanmeldung bringt in Bezug auf's Finanzamt gar nichts - die machst du ja in einem ganz anderen Amt.
              Und nur damit das Gewerbeamt dem Finanzamt eine Mitteilung schreibt und das FA "aufweckt" scheint mir das der falsche Weg zu sein.

              Ich würde an deiner Stelle
              1. das Schreiben suchen, das zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung auffordert (auch dafür gibt es eine Aufbewahrungspflicht deinerseits!)
              2. notfalls noch einmal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben (über Elster) und den mit einem Begleitschreiben (als sonstige Nachricht über Elster) versehen.
              In der sonstigen Nachricht beschreibst du dann, dass du den schon mal abgegeben hast (wann?), dass du immer noch keine Steuernummer hast (wenn 1. nicht gefruchtet hat) UND ab diesem Jahr tatsächlich mit der Tätigkeit startest.

              Und wenn du das Schreiben findest, also eine Steuernummer hast, brauchst du nur wie Kloebi geraten hat, dem FA mitteilen (Sonstige Nachricht) dass du erst jetzt mit der Tätigkeit beginnst!

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