Hallo liebe Leute, ich versuche mich kurz zu halten. Ich wurde Langzeitkrank und bekam dadurch eine Erwerbsminderungsrente. Deshalb kündigte ich bei meinem AG mein Beschäftigungsverhältnis. Nun bekam ich vom AG eine Urlaubsabgeltung ausgezahlt und auf der Lohnsteuerbescheinigung 2024 ausgewiesen. Ich bekam sie erst einmal ohne weitere Abzüge für zB. die Lohnsteuer ausgezahlt. Sie wurde dort auf der Lohnsteuerbescheinigung nur unter 3.Bruttoarbeitslohn eingetragen.
Da das Geld meiner Meinung aber ermässigt besteuert werden muss, da es eine Einmalzahlung aus mehreren Jahren ist habe ich den ganzen Betrag bei Elster in Anlage N Zeile 18 eingetragen. Ausserdem wurde der Bruttoarbeitslohn bei dem Abrufen und Einfüllen meiner Bescheinigungen in der Einkommensteuererklärung automatisch in Anlage N Zeile 5 eingetragen. Muss ich diesen Eintrag löschen? Eher nicht. Muss ich sonst noch wegen dieser Sache andere Zeilen ausfüllen und liege ich richtig mit Zeile 18 (Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre - ggf. laut Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung - vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert)? In Zeile 17 bleibt doch auch leer?
Würde mich sehr freuen wenn sich hier Jemand dazu auskennt.
Da das Geld meiner Meinung aber ermässigt besteuert werden muss, da es eine Einmalzahlung aus mehreren Jahren ist habe ich den ganzen Betrag bei Elster in Anlage N Zeile 18 eingetragen. Ausserdem wurde der Bruttoarbeitslohn bei dem Abrufen und Einfüllen meiner Bescheinigungen in der Einkommensteuererklärung automatisch in Anlage N Zeile 5 eingetragen. Muss ich diesen Eintrag löschen? Eher nicht. Muss ich sonst noch wegen dieser Sache andere Zeilen ausfüllen und liege ich richtig mit Zeile 18 (Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre - ggf. laut Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung - vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert)? In Zeile 17 bleibt doch auch leer?
Würde mich sehr freuen wenn sich hier Jemand dazu auskennt.
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