Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR Änderung der Jahres der Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen

    In vielen Fällen reiche auch Excel? Das kann nur jemand sagen, der noch nie versucht hat, die EÜR mit Excel zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es nicht nur fortgeschrittener Excelkenntnisse, sondern auch erheblicher steuerlicher. Im Übrigen ist Excel entgegen vielfacher Ansicht zur Buchführung erlaubt (§146 Absatz 5 AO), was auch schon der BFH bestätigt hat, denn die eigentliche Buchführung ist eine geordnete Belegsammlung.
    Ich bleibe dabei, dass eine einfache Erfassung der Ausgaben und Einnahmen in Excel möglich ist und außer der Summenfunktion keiner besonderen fortgeschrittenen Excelkenntnisse bedarf. (Ich buche meine Dinge in einem Buchhaltungsprogramm (doppelte Buchführung), erstelle die EÜR aber in Excel, da ich Forderungen und Verbindlichkeiten in der Buchführung weiterlaufen lasse, aber in der EÜR natürlich rausrechnen muss. Das ist kein komfortabler Weg, aber für mich der Richtige.)

    "Natürlich" ist es mit einfachen Excel-Kenntnissen vermutlich nicht möglich, die Daten aus Excel in ein EÜR-Formular einzuspielen.
    Aber wer seine EÜR selbst macht, sollte genügend steuerliche Kenntnisse haben, um die Zahlen aus der Excel-Tabelle an die richtige Stelle im Formular manuell einzutragen.
    Und wenn man sich vorher ausgerechnet hat (in Excel) wie das Ergebnis ist, kann die vollständige, betragsmäßig richtige Eingabe im Formular durch die Berechnung des Ergebnis dort abgeglichen werden.
    Wer diese steuerlichen Kenntnisse nicht hat, sollte sich besser von einer dazu befugten Person helfen lassen. (Die Gefahr von Fehlbuchungen / Fehlerfassungen ist hoch.)



    Kommentar

    Lädt...
    X