Erwachsenenunterhalt als außergewöhnliche Belastung eintragen Be

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  • stagediver
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2023
    • 13

    #1

    Erwachsenenunterhalt als außergewöhnliche Belastung eintragen Be

    Hallo zusammen,
    Ich zahle Barunterhalt für drei Kinder. Kind 1 ist über 18 Jahre alt und befindet sich in Ausbildung.
    läuft damit mein Unterhalt als außergewöhnliche Belastung?
    Vielen Dank vorab und VG, stagediver
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Für jede Person, für die Irgendjemand Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat, ist für den betroffenen Zeitraum die "Anlage Unterhalt" nicht zu verwenden, sondern der Unterhalt ist durch Kindergeld / Kinderfreibetrag steuerlich pauschal abgegolten.

    Für ein volljähriges Kind bis 25 Jahre in Ausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Für ein volljähriges Kind bis 25 Jahre in Ausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag.
      Bei Kindern unter 25 ist deshalb die Anlage Kind auszufüllen. Da du Unterhalt leistest, trägst du den halben Kindergeldanspruch ein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • stagediver
        Neuer Benutzer
        • 19.03.2023
        • 13

        #4
        Alles klar, danke an alle für die schnelle Rückmeldung

        Kommentar

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