Sie sind in der Anlage N einzutragen, wenn es sich dabei um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt. Bei Einkünften aus gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit kommen die natürlich nicht in die Anlage N.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Aufwandentschädigung übersteigt Freibetrag. Wo eintragen in Anlage S
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Sie sind in der Anlage N einzutragen, wenn es sich dabei um Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit handelt. Bei Einkuenften aus gewerblicher oder selbstaendiger Taetigkeit kommen die natuerlich nicht in die Anlage N.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Wenn dem so wäre und er hier ja den Freibetrag übersteigt, müsste die FFW für ihn ja eine Lohnsteuerbescheinigung fertigen und übermitteln. Das ist der sicher nicht bewusst, d.h. die behandeln ihn -ob zu Recht oder zu Unrecht- als selbständig. Womit wir eigentlich wieder bei der EÜR wären :-)Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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... ist weder gewerbetreibend, noch freiberuflich oder als Aufsichtsrat tätig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe mal ein wenig recherchiert. Zumindest in Bayern geht man davon aus, dass die den FFW-Kommandanten und deren Stellvertretern
gewährten Entschädigungen Arbeitslohn sind und dementsprechend dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wobei bis zu 3.000 € freigestellt
werden dürfen. Lohnsteuerabzug heißt nicht in jedem Fall Abrechnung nach Lohnsteuerklasse, das kann bei Einhaltung der Verdienstgrenzen
auch ein pauschal versteuerter Minijob sein.
Der TE müsste doch eigentlich selbst wissen, ob die Entschädigungen bei ihm als Arbeitslohn behandelt wurden oder nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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