Steuerberechnung §34 Abs.1

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  • drahomira
    Neuer Benutzer
    • 03.12.2015
    • 28

    #1

    Steuerberechnung §34 Abs.1

    Hier ist mir aufgefallen, meine Frau bekam im LS Bescheid einen Posten , ermäßigt besteuerte Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre, 3972€
    uns ist bis heute unklar, was dies sein soll, sie ist Beamtin Lehrerin

    in den Bescheiddaten wurde dies mit 1440€ versteuert, dies wären 36%
    sehr weit über unserem Durchschnittsteuersatz

    ich dachte es sind ermäßigt besteuerte Entschädigungen,daher 36%????

    danke für eure Hilfe vorab
  • drahomira
    Neuer Benutzer
    • 03.12.2015
    • 28

    #2
    in den Bescheiddaten steht u.a. das FA hat elektron.übermittelte Daten des ARBEITgebers der Ehefrau verwendet, u,a. Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetz
    ???? warum Verdienstausfall???

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    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      Vielleicht gab es eine rückwirkende Gehaltsnachzahlung oder eine Jubiläumszuwendung. Das müsste eigentlich bekannt sein.

      Beim Verdienstausfall war sie vielleicht in Quarantäne?

      Alles keine fragen für hier

      Kommentar

      • drahomira
        Neuer Benutzer
        • 03.12.2015
        • 28

        #4
        :-)

        die Frage war doch, warum diese Summe höher besteuert wird , obwohl im Antragsbogen steht: ermäßigt besteuert
        wenn man die Norm liest, ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie man dies berechnet
        es klingt ja so, als ob es mit weniger besteuert wird, Fünftelregelung, aber es ist ja weit höher

        warum der Betrag überhaupt abgetrennt wurde, ist natürlich nichts für hier
        Zuletzt geändert von drahomira; 30.01.2025, 09:55.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Du darfst das nicht mit Eurem Durchschnittssteuersatz vergleichen, sondern mit Eurem Grenzsteuersatz, siehe auch hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml

          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • drahomira
            Neuer Benutzer
            • 03.12.2015
            • 28

            #6
            aber dann würde dieses Sondereinkommen mit dem Grenzsteuersatz berechnet werden?
            d.h. Einkommen nach 34a sind somit höher besteuert und nicht ermäßigt, wie es im Antrag steht

            dies verstehe ich nicht,abe rich kann ja wenn der Bescheid entgültig da ist, das FA nerven :-)

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            • reckoner
              Erfahrener Benutzer
              • 27.12.2009
              • 5920

              #7
              Hallo,

              mir scheint, dass hier ein sehr hoher Grenzsteuersatz vorliegt. Und dann bringt die Fünftelungsregelung weniger bis fast nichts mehr.

              Die Fünftelungsregelung wirkt nämlich nur auf den (Grenz)Steuersatz, wenn dieser aber sowieso schon ganz oben ist (in der Nähe von 42%), dann ist das eben so.
              Die Sonderzahlung selber ist komplett steuerpflichtig.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              • drahomira
                Neuer Benutzer
                • 03.12.2015
                • 28

                #8
                34% ist der Grenzsteuersatz, 22% der Mittelwert
                also paßt dies vom FA, dass die Sonderzahlung mit 34% angestezt wurde

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Zitat von drahomira Beitrag anzeigen
                  in den Bescheiddaten wurde dies mit 1440€ versteuert
                  Und wie fiel die Steuerberechnung mit Elster aus?

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7872

                    #10
                    Zitat von drahomira Beitrag anzeigen
                    aber dann würde dieses Sondereinkommen mit dem Grenzsteuersatz berechnet werden?
                    d.h. Einkommen nach 34a sind somit höher besteuert und nicht ermäßigt, wie es im Antrag steht

                    dies verstehe ich nicht,abe rich kann ja wenn der Bescheid entgültig da ist, das FA nerven :-)
                    § 34 EStG, nicht § 34a EStG !
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar

                    • drahomira
                      Neuer Benutzer
                      • 03.12.2015
                      • 28

                      #11
                      denke genauso

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45930

                        #12
                        Hier kannst du selbst (ungefähr) nachrechnen: https://www.lexware.de/werkzeuge-ebo...ndungsrechner/

                        Nach meiner Erfahrung rechnen sowohl Mein ELSTER wie das Finanzamt bei der Fünftelregelung richtig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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