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Einwilligungscode für Ehefrau abrufen

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    Einwilligungscode für Ehefrau abrufen

    Hallo zusammen...
    Bin gerade dabei mich warm zu machen, Jahr ist um und ich muss mal wieder Elster Einkommenssteuerbescheid aktivieren.
    Daten aus Vorjahr übernehmen, klar, sehr angenehm.
    Dann meine Daten Rentenbescheide abrufen und Datenübernahme machen, hat geklappt, sehr angenehm.
    Dann suche ich meine Frau, sehe nichts , da steht dann bei Bescheinigungen abrufen andere Personen 0
    Ich habe einen Einwilligungscode für meine Frau bereits beantragt und vorliegen...wie muss ich denn da vorgehen um das zu aktivieren ?
    Vielen Dank !

    #2
    Ich habe einen Einwilligungscode für meine Frau bereits beantragt und vorliegen...
    Wenn es um den Abruf von Bescheinigungen geht, heißt der Code allerdings Freischaltcode. Die Freischaltung muss einmalig

    unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen erfolgen.

    Es gibt auch einen Einwilligungscode, der ist aber für die elektronische Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheids gedacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      über Mein Elster > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen findest Du in weiteren Unterpunkten alles was Du brauchst.
      Gruß Klaus

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        #4
        Jungs, ich danke Euch, mache ich morgen, habe gerade erst einmal Handwerkerleistungen geladen und danach kommt noch die Steuerbescheinigung der Bank, denn im letzten Jahr hat man mich nach 10 Wochen angeschrieben und zumindest die Steuerbescheinigung der Bank verlangt, Handwerkerkosten waren damals nicht so hoch, aber was solls, ich werde jetzt alles nachreichen, sonst verzögert es sich nur.

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          #5
          Ach herrjeh...geht bei mir nicht mehr, habe es verschlafen.
          In 2024 habe ich den Code für meine Frau bekommen, in die Unterlagen gelegt und geglaubt ihn jetzt freischalten zu können...Pustekuchen...
          Der Code hätte bis zum 25.05.2024 eingegeben werden müssen.
          Also, wer hier einen Code beantragt muss ihn auch gleich aktivieren...na ja, ich habe die Daten auch schriftlich vorliegen, werde ich dann händisch eingeben.

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            #6
            Also, wer hier einen Code beantragt muss ihn auch gleich aktivieren.
            Man hat schon 90 Tage Zeit für die Freischaltung, aber natürlich nicht unbeschränkt. Du kannst ja einen neuen Freischaltcode beantragen,

            der Brief kommt spätestens in 2 Wochen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Man hat schon 90 Tage Zeit für die Freischaltung, aber natürlich nicht unbeschränkt. Du kannst ja einen neuen Freischaltcode beantragen,

              der Brief kommt spätestens in 2 Wochen.
              Hallo Charly...ich mache wahrscheinlich einen Riesenfehler.

              Soweit ich mich erinnere, hat es schon in der Papierform farblich hinterlegte Bereiche gegeben, die man nicht auszufüllen brauchte, weil die Angaben dem Finanzamt vorlagen.

              Bei mir liste ich meine Rente und die meiner Frau, die Bescheinigungen kommen Anfang des Jahres, dann noch die Versicherungsbeiträge, die stehen ebenfalls in dem Bescheid.
              Den Freischaltcode brauche ich ausschließlich dazu, weil die Übernahme einfacher ist.

              Dann mache ich nur noch Angaben zu Kosten am Haus, selbstbewohntes EFH und KAP, da lege ich dann auch seit der Anforderung die Bescheinigung der Bank dazu.

              Eigentlich und das ist meine Frage, eigentlich brauchte ich doch zur Rente und den Versicherungskosten nur die leeren Vordrucke abschichen und dazu lediglich Angaben zu Reparaturen am Haus und KAP ?

              Würde das denn dann anstandslos bearbeitet oder muss ich die Renten und Versicherungangaben bei Elster eintragen ?
              Danke und schönen Restsonntag noch.

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                #8
                Würde das denn dann anstandslos bearbeitet oder muss ich die Renten und Versicherungangaben bei Elster eintragen ?
                Bei Mein ELSTER trägt man alles ein, auch die sog. e-Daten, also auch die Renten und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

                Die Erleichterungen gelten nur für die Papiervordrucke und einfachELSTER, weil es da sowieso keine Steuerberechnung und keine Bescheiddaten gibt.

                Weil das so ist, nutzt man bei Mein ELSTER sinnvollerweise den Bescheinigungsabruf, dann ist das per Mausklick schnell erledigt und man weiß,

                was unterm Strich herauskommt. Die Anlage KAP muss man nicht zwingend ausfüllen, es kann aber für Rentner sinnvoll sein, die Günstigerprüfung

                zu beantragen. Ob es so ist, sieht man in der Steuerberechnung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Danke dir und macht natürlich auch Sinn im Hinblick auf die Berechnungsmöglichkeit, die einem vorweg zegt, was man zurückbekommt.

                  Mit KAP hast du recht, ist die Günstigerprüfung, die meine Zahlungen von 25%KAP reduziert und mich immer wieder etwas zurückbekommen lässt.
                  Jetzt habe ich erstmal deine Antwort ausgedruckt und zu meinen Unterlagen genommen ,dann werde ich gleich noch die Handwerkerkosten eintragen, einfach wunderbar, dass man so nach und nach alles ausfülen kann.

                  Ich habe eine sehr aufwändige Kaminkopfsanierung, da bin ich mir sicher, dass man die 3000,- Euro Lohnkosten anerkennen wird und dann habe ich noch zwei Handläufe aus Edelstahl an den Außentreppen machen lassen, da bin ich nicht so sicher ob man das anerkennt, wie schätzt du das ein ?

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                    #10
                    und dann habe ich noch zwei Handläufe aus Edelstahl an den Außentreppen machen lassen, da bin ich nicht so sicher ob man das anerkennt, wie schätzt du das ein ?
                    Die Arbeitskosten dafür gehören selbstverständlich ebenfalls zu den Handwerkerkosten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Alles klar, danke dir Charlie !

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                        #12
                        Wenn du da mal wieder Zweifel hast, kannst du hier den kompletten Erlass zu § 35a EStG lesen, insbesondere die Anlage 1 am Ende:

                        https://esth.bundesfinanzministerium...ng-27b-II.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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