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Vorabpauschale in KAP eintragen

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    Vorabpauschale in KAP eintragen

    Hallo,
    Ich habe ein Depot bei der Sparkasse und habe eine Steuerbescheinigung erhalten und komplett in der Anlage KAP angegeben. Nun habe ich seit 1,5 Jahren noch eine Depot bei Zero.
    Von Zero habe ich keine Sterbescheinigung erhalten, aber für 2024 eine Information über die einbehaltene Vorabpauschale. In welcher Zeile der Anlage KAP kann/muss ich diese angeben ?
    MfG Marco
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 01.02.2025, 10:32. Grund: Domain rausgenommen

    #2
    Die von Dir angegebene Domain hab ich zu Zero geändert. Die Domain kommt mir nicht seriös vor.

    Die Anlageinstitute haben bis Ende Februar zu Erstellung der Steuerbescheinigungen Zeit. Gegebenenfalls müsstest Du sie anfordern.

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      #3
      Allgemein zum Thema Vorabpauschale: Eine Vorabpauschale für das Jahr 2024 wird am 2. Januar 2025 fällig, würde also erst in der Steuerbescheinigung

      für das Jahr 2025 erscheinen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Die Anlageinstitute haben bis Ende Februar zu Erstellung der Steuerbescheinigungen Zeit.
        Meines Wissens gilt diese Frist nicht für die Steuerbescheinigung von Kapitalerträgen ! Deshalb stellt eine unserer Banken die Steuerbescheinigung

        für das Jahr 2024 auch erst im März zur Verfügung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,
          für das Jahr 2024 auch erst im März zur Verfügung.
          Ich bin immer wieder erstaunt, wie unterschiedlich da die Banken aggieren. Ich erhalte schon immer die Steuerbescheinigung unserer Bank (VR Bank) spätestens bis zum 15.01. des Folgejahres, ohne besonderer Aufforderung. Dieses Jahr war es am 12.01.2025
          Gruß Klaus

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            #6
            Soweit es um Finanzen . net Zero gehen sollte, ist das ein deutscher Broker (mit der Baader Bank als Backend). Die einbehaltene Vorabpauschale ist daher selbstverständlich in der Jahressteuerbescheinigung enthalten, wobei, wie hier schon geschrieben, die Vorabpauschale für 2024 am 2.1.25 als abgeflossen galt und daher erst nächstes Jahr in der Bescheinigung für 2025 erscheint.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Meines Wissens gilt diese Frist nicht für die Steuerbescheinigung von Kapitalerträgen
              Oh ja, da hast Du sicher - wieder mal - Recht! Nicht nur gilt diese Frist nicht, diese Bescheinigung muss im Zweifel überhaupt nur auf Anforderung erstellt werden.

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                #8
                Nicht nur gilt diese Frist nicht, diese Bescheinigung muss im Zweifel überhaupt nur auf Anforderung erstellt werden.
                Nach meiner Erinnerung hat aber die einmalige Anforderung genügt. Bis 2017 haben wir die Bescheinigungen noch auf Papier erhalten, die das

                Wasserzeichen Original enthielten. Im elektronischen Postfach der Bank war damals eine Kopie mit dem Wasserzeichen Ersatzbescheinigung abgelegt.

                Seit 2018 werden die Bescheinigungen nur noch elektronisch bereitgestellt, das spart den Banken Papier und Porto.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke erstmal für die Antworten. Die Sparkasse / Deka ist da immer sehr schnell mit der Steuerbescheinigung. Liegt im Januar im im Postfach. Von Zero erwarte ich keine weiter Steuerbescheinigung, da die enthaltenen ETF's keine Dividenden ausschütten und auch keine Anteile veräußert wurden. Für das Jahr 2023 (mein Startjahr bei Zero) habe ich auch keine Steuerbescheingung bekommen (waren nur 2 Monate). Auf dem Infoschreiben von Zero geht hervor das die am 2.1.2025 eingezogene Vorabpauschale für den Anlagezeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 gilt

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                    #10
                    Auf dem Infoschreiben von Zero geht hervor das die am 2.1.2025 eingezogene Vorabpauschale für den Anlagezeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2024 gilt
                    Maßgeblich ist der Tag des Einzugs, deshalb gehört die Vorabpauschale steuerlich zum Jahr 2025.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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