Hallo liebes Forum
Ich habe eine Frage zur Anlage V. Ich besitze ein halbes Wohn- und Geschäftshaus. Ein Steuerberater macht mir dafür jedes Jahr die Gewinnermittlung, so dass ich genau mitgeteilt bekomme, wie hoch der Gewinnanteil im Jahr gewesen ist.
Diese Gewinnermittlung tippe ich in das Formular "Anlage V-Sonstige".
Das Elsterprogramm meldet mir auch keinen Fehler, aber jetzt habe ich gelesen, dass bei Einnahmen aus Vermietungen immer auch Anlage V gemacht werden muss. Stimmt das?
Zumal es mir große Schwierigkeiten bereitet, da ich viele Daten nicht habe.
Meine Frage: Wenn eine Steuerberater die Gewinnermittlung für eine Wohn- und Geschäftshaus erstellt hat und daraus der Gewinnanteil ersichtlich ist, reicht es dann, wenn ich nur "Anlage V-Sonstige" ausfülle?
Bin sehr dankbar für jede Antwort.
Pamela
Ich habe eine Frage zur Anlage V. Ich besitze ein halbes Wohn- und Geschäftshaus. Ein Steuerberater macht mir dafür jedes Jahr die Gewinnermittlung, so dass ich genau mitgeteilt bekomme, wie hoch der Gewinnanteil im Jahr gewesen ist.
Diese Gewinnermittlung tippe ich in das Formular "Anlage V-Sonstige".
Das Elsterprogramm meldet mir auch keinen Fehler, aber jetzt habe ich gelesen, dass bei Einnahmen aus Vermietungen immer auch Anlage V gemacht werden muss. Stimmt das?
Zumal es mir große Schwierigkeiten bereitet, da ich viele Daten nicht habe.
Meine Frage: Wenn eine Steuerberater die Gewinnermittlung für eine Wohn- und Geschäftshaus erstellt hat und daraus der Gewinnanteil ersichtlich ist, reicht es dann, wenn ich nur "Anlage V-Sonstige" ausfülle?
Bin sehr dankbar für jede Antwort.
Pamela
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