Unbezahlter Urlaub 2024 wo eintragen

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  • Ttam8787
    Neuer Benutzer
    • 05.05.2024
    • 7

    #1

    Unbezahlter Urlaub 2024 wo eintragen

    Hallo, ich hatte im Jahr 2024 an 12 Tagen unbezahlten Urlaub genommen.

    Wo müsste ich die Tage in Elster eintragen oder braucht man das gar nicht?


    In der Anlage "N Zeile 29, Seite 1 ganz unten" ist es nicht zu finden. Laut Google sollte es aber dort sein.

    Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Laut Google sollte es aber dort sein.
    Die Erfassungsmöglichkeit ist schon vor einigen Jahren entfallen, das wird nicht mehr abgefragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Ttam8787
      Neuer Benutzer
      • 05.05.2024
      • 7

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Erfassungsmöglichkeit ist schon vor einigen Jahren entfallen, das wird nicht mehr abgefragt.
      Ah okay danke für die Info. Wird es dann berücksichtig über die Lohnsteuerbescheinigung, da ich ja auch dadurch weniger Gehalt hatte?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Wird es dann berücksichtig über die Lohnsteuerbescheinigung, da ich ja auch dadurch weniger Gehalt hatte?
        Beim Lohnsteuereinbehalt ist das zumeist bereits berücksichtigt, spätestens wird das dann bei der Einkommensteuer ausgeglichen.

        Ein geringeres Einkommen führt zu geringeren Steuern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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