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Abfindung von nicht ermäßigt besteuert auf ermäßigt ändern.

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    Abfindung von nicht ermäßigt besteuert auf ermäßigt ändern.

    Hallo,

    Ich hab letztes Jahr eine Abfindung bekommen die mein Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert hat.

    Ich würde gerne die 1/5 Regelung nutzen und das ganze jetzt ändern.

    Wenn ich allerdings jetzt einfach die Zeile 18 lösche und den Betrag in Zeile 17 eintrage bekomme ich eine Fehlermeldung.

    Was muss ich da ändern?

    #2
    Der Betrag gehört in die Zeile 18, auch die Einträge dort werden ermäßigt besteuert. Das siehst du doch in der Steuerberechnung.

    Du musst gegenüber dem Finanzamt belegen, dass es sich um eine Abfindung handelt, das gilt im Übrigen auch für Einträge in Zeile 17.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Rückmeldung.

      Woran seh ich das.

      Mein ehemaliger Arbeitetgeber hat gesagt das er es ganz normal versteuert von der 1/5 Regelung hat er noch nichts gehört.

      Was müsste ich machen damit die 1/5 Regelung greift.

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        #4
        Woran seh ich das.
        In der Steuerberechnung sollte es ziemlich am Ende eine Zeile geben: Zu versteuern nach § 34 Abs. 1 , dahinter sollte der Abfindungsbetrag stehen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zu versteuern nach § 34 Abs.1 EStG dahinter steht meine Abfindung.

          Ist das dann so richtig mit der 1/5 Regelung?

          Sorry für die vielen dummen Fragen...

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            #6
            Ist das dann so richtig mit der 1/5 Regelung?
            § 34 Abs. 1 EStG regelt genau das. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Perfekt dann passt ja alles.

              Vielen vielen Dank für die Hilfe

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