Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Formular "Einspruch": Bundesland "Berlin" bei Auswahl des AZ nicht vorhanden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Formular "Einspruch": Bundesland "Berlin" bei Auswahl des AZ nicht vorhanden

    Hallo Forum-Members.

    Heute gleich mein zweiter Beitrag in diesem Forum.

    Bei Erstellung des Formular "Einspruch" ist das Bundesland "Berlin" bei Auswahl des Aktenzeichens nicht vorhanden.
    Bei der Angabe der Steuernummer jedoch schon.

    Weiß wer, warum das so ist?

    #2
    Hallo,

    ein Aktenzeichen, das tatsächlich ein Aktenzeichen ist und keine Steuernummer(+Bearbeiterzeichen des Finanzamtes) kam mir bisher nur im Rahmen der Grundsteuererklärung unter.
    Und auch bei der Grundsteuer gab es nur einige wenige Bundesländer die eben Aktenzeichen verwenden zB Sachsen.

    Daher vermute ich das bei der Finanzverwaltung Berlin keine Bescheide mit einem Aktenzeichen gibt, somit macht auch ein Einspruch mit einem Aktenzeichen in Elster keinen Sinn.

    Kommentar


      #3
      Danke für einen Beitrag, Gerald.
      Tatsächlich vergibt auch Berlin Aktenzeichen bei der Grundsteuer-Messbetrag-Festsetzung. Ich muss dieses nun im Text des Widerspruchs aufführen.
      Also ein Fehler im Web Elster?
      Zuletzt geändert von Vasquez; 04.02.2025, 12:47.

      Kommentar


        #4
        Wenn dann ist der "Fehler" konsequent durchgezogen. Denn bei der Grundsteuererklärung für Berlin wird nach einer Steuernummer und eben nicht nach einem Aktenzeichen gefragt.

        Also hat entweder Berlin kurzfristig etwas umgestellt und Elster ist tatsächlich noch nicht aktuell oder bei deinem Bescheid handelt es sich nicht um den Messbescheid vom Finanzamt sondern vielleicht um einen direkten Grundsteuerbescheid der Stadt Berlin (der mit Elster nichts mehr zu tun hat).

        Im Zweifel sollte ja auf dem Bescheid auch die Telefonnummer des Bearbeiters stehen, also anrufen und rückfragen. Sollte Elster da tatsächlich nicht aktuell sein muss der Einspruch eben auf anderem Wege erfolgen.

        Kommentar


          #5
          Das AZ kam tatsächlich erst mit dem Ablehungsschreiben zum Einspruch zum Bescheid auf. Der ist aber vom Finanzamt.
          Hinzu kommt, dass der Einspruch jetzt ein zweites Mal erfolgten musste, weil ein neuer Sachbearbeiter UND ein neues AZ vergeben wurden. Insgesamt wohl auch als "Berliner Chaos" bekannt.

          Kommentar


            #6
            Ok, dann lässt sich dein Problem hier im Forum vermutlich nicht so einfach klären...gegen das "Berliner Chaos" ist kein Kraut gewachsen.

            Kommentar


              #7
              Hä, was willst Du jetzt damit sagen?

              Du hast einen Bescheid mit Steuernummer bekommen und hast dagegen Einspruch eingelegt? Der wurde dann abgelehnt mit einem Aktenzeichen des Bearbeiters?

              Gegen was möchtest Du denn jetzt Einspruch einlegen? Gegen einen anderen Bescheid? Gegen eine Einspruchsentscheidung ist kein Einspruch möglich.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.02.2025, 14:31.

              Kommentar


                #8
                Das "Berlin Chaos" ist sicher kein Elster Problem.
                Zu L.E. Fants Rückfrage empfehle ich, meinen Eingangstext nochmals aufmerksam zu lesen.
                Und gegen Ablehnungsbescheide gibt es natürlich auch eine Ein-Monats-Einspruchsfrist. Hoffentlich ist das keine Berliner Sonderregelung.

                Kommentar


                  #9
                  Ist das vielleicht was Stadtstaatspezifisches? In einem Flächenland gibt es das Aktenzeichen des (FA=die Grundsteuer"Steuernummer") und das Aktenzeichen der Kommune. Evtl. ist das in Berlin identisch?

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Vasquez Beitrag anzeigen
                    Zu L.E. Fants Rückfrage empfehle ich, meinen Eingangstext nochmals aufmerksam zu lesen.
                    Nein, die Antworten auf meine Fragen ergeben sich bisher nicht aus den Beiträgen zu diesem Thread.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Ist das vielleicht was Stadtstaatspezifisches? In einem Flächenland gibt es das Aktenzeichen des (FA=die Grundsteuer"Steuernummer") und das Aktenzeichen der Kommune. Evtl. ist das in Berlin identisch?
                      Daran hatte ich auch schon gedacht. Es müsste sich dann um einmal den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und einmal den Bescheid über die Grundsteuer handeln.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X