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Anlage Energetische Maßnahmen

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    Anlage Energetische Maßnahmen

    Ein freundliches Hallo in die Runde,

    Wir haben Aufwendungen, die wir in die Anlage Energetische Maßnahmen erfassen wollen. Begünstigtes Objekt

    Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt - ausgefüllt mit allen Infos
    Energetische Maßnahmen 2024

    -Erneuerung der Fenster und / oder Außentür(en

    -Ersatz und / oder erstmaliger Einbau von sommerlichem Wärmeschutz

    Absetzbar sind nach meinen Infos 20 der Gesamtkosten verteilt auf 3 Jahre ( 7%/6%/6%)
    Von der Summe aus Zeile 21 habe ich 7 % (für das erste Jahr 2024) als Abzug errechnet und in Zeile 25 eingetragen. KEINE Übernahme in die Anlage "Aushaltsnahe Aufwendungen"

    Angaben zu Miteigentumsanteilen 50/50 % erfasst


    Problem ist die Anlage 2 - Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung
    Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung

    Hier habe ich nur für den Ehemann die Angaben eingetragen. Als Gemeinschaft/Gesellschaft habe ich „Eheleute“ erfasst; einschließlich Steuernummer und AZ Grundsteuermessbescheid.

    Fragen:
    Was gehört in Zeile 41?
    Muss in Zeile 42 die Summe aus Zeile 21 der 1. Anlage wiederholt werden?
    Muss ich diese Anlage auch für meine nicht berufstätige Ehefrau ebenfalls ausfüllen?

    Wenn ich alles erfasst habe gibt Elster nachstehende Fehlermeldung:

    Abbruch-Hinweise
    Anlagen Energetische Maßnahmen: Alle Angaben zu einem Objekt sind in derselben Anlage zu erfassen. Bitte prüfen und korrigieren Sie Ihre Angaben.
    Anlage Energetische Maßnahmen: Das Einheitswertaktenzeichen, der Miteigentumsanteil sowie Aufwendungen müssen immer gemeinsam eingetragen werden. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. Ihre Angaben.

    Für eine aufklärende Info wäre ich dankbar.

    Vielen Dank!

    #2
    Gebt Ihr denn keine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab? Denn dann wäre ja keine gesonderte und einheitliche Feststellung zu machen.

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      #3
      Doch, wir geben eine gemeinsame Steuererklärung ab.

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        #4
        Eine Einkommensteuererklärung, keine Feststellungserklärung.

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          #5
          Danke für die Info - dass muss aber auch einem Rentner mal erklärt werden :-)

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