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Steuerlicher Erfassungsbogen: Fehler nachträglich korrigieren?

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    Steuerlicher Erfassungsbogen: Fehler nachträglich korrigieren?

    Hallo zusammen,

    Ich habe Kürzlich eine UG gegründet und dachte, ich könnte mit gefährlichem Halbwissen mir die Kosten für eine Steuerberatung zunächst sparen. Pustekuchen.

    Ich habe nach erneuter Kalkulation nämlich festgestellt, dass die Kleinunternehmerregelung für mich doch vorteilhaft wäre. Nun habe ich den Bogen just letzte Woche erst abgeschickt und darin meinen Verzicht erklärt.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor? sicherlich wurde der Vorgang noch nicht bearbeitet. noch mal neu absenden? Brief hinterher schicken? Abwarten und nachträglich um Korrektur bitten?

    Viele Grüße,

    Jörg

    #2
    Da Du für die UG noch keine Steuernummer hast, wäre eine Sonstige Nachricht an das Finanzamt nicht möglich. Ich würde in dem Fall einfach eine Mail schicken.

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      #3
      Danke dir! Gibt es denn irgendeine Art von Karenzfrist, Recht auf Korrektur, oder Ähnliches? Oder bin ich da jetzt schon auf den guten willen des FA angewiesen, denn die Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung hat ja eine Bindungsfrist von fünf Jahre.

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        #4
        Das geht jetzt schon ins Rechtliche. Meiner Meinung nach kannst Du die Option zurücknehmen, solange für das erste Jahr noch keine rechtskräftige Festsetzung vorliegt - also noch lange. Wenn das erste Jahr rechtskräftig ist, dann gilt die Bindung von fünf Jahren.
        Natürlich darfst Du dann auch keine Umsatzsteuer von Deinen Kunden verlangen, keine entsprechenden Rechnungen ausstellen, und Dir vom Finanzamt keine Vorsteuern erstatten lassen.
        So oder so, ich find, dass eine schnelle Information des Finanzamts hilfreich sein sollte.

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          #5
          So oder so, ich find, dass eine schnelle Information des Finanzamts hilfreich sein sollte.
          Die ist auch deshalb sinnvoll, weil das Finanzamt sonst Voranmeldungen von dir erwartet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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