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EÜR: Kosten für Transport und Abfall oder doch übrige Ausgaben?

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    EÜR: Kosten für Transport und Abfall oder doch übrige Ausgaben?

    In der EÜR gibt es auch die Kategorien "Transport" und "Abfallbeseitigung". Sie beziehen sich dort wohl auf den täglichen Geschäftsbetrieb, wie z.B. bei einem Versandhandel.

    Wo gehören dann aber die Kosten für Transport- und Abfallbeseitigung hin, die durch die Aufgabe eines Büros (nicht der Tätigkeit) entstanden sind?

    Sind das "übrige Ausgaben" oder kommen die doch in "Transport" oder "Abfallbeseitigung?"


    (Hintergrund: Nach 15 Jahren günstigster Miete wurde uns das Büro gekündigt, weil der Vermieter das Gebäude gründlich umbauen und sanieren wollte. Da es zum Einen nicht möglich war, ein vergleichbar günstiges Büro zu finden, andererseits die selbständige Tätigkeit wegen einer gleichzeitigen angestellten Tätigkeit seit Corona sowieso deutlich abgenommen hatte, haben wir die restliche Arbeit ins Homeoffice verlagert.

    Eine große Zahl von aufbewahrungspflichtigen Akten haben wir mitsamt den Aktenschränken in ein entferntes Haus ausgelagert, daher die Transportkosten.

    Die restlichen ca. 40 Jahre alten Büromöbel (aus DDR-Reichsbahnbeständen) haben wir zum Recyclinghof bringen lassen. Daher die Abfallbeseitigung. )

    Aber wo trage ich die jetzt ein?
    Zuletzt geändert von Benovar; 04.02.2025, 22:58.

    #2
    Da würde ich ganz undogmatisch sein.

    Du hast eine Firma mit Aktentransport beauftragt. Dann sind Dir Transportkosten entstanden. Oder geht es jetzt mehr um Deine eigenen Fahrtkosten?

    Im Formular für 2024 heißt es nicht Kosten für Abfallbeseitigung sondern Kosten für Abfallbeseitigung und Entsorgung. Klingt das nicht überzeugend?

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