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Private Haftpflichtversicerung 7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

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    Private Haftpflichtversicerung 7 - Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

    Guten Morgen, bin Newbie
    ich finde nicht die Zeile, wo ich den Betrag meiner Privaten Haftpflichtversicherung eintragen kann..

    Kann mir bitte jemand Helfen,Danke

    #2
    Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 7, Zeile 46

    Steuerlich bringt das aber zumeist nichts !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In Abschnitt 7 findet sich bei Zeile 46 die Beschriftung "Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen".

      Ob es sich auswirkt, ist die andere Frage.

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        #4
        Zitat: Ob es sich auswirkt, ist die andere Frage.?

        Bei mir wirkt sich das nicht aus..trotzdem trage ich das seit Jahren ein.
        Krankenzusatzversicherung ,Unfallversicherungen,Haftplichtversicherungen etc.

        Ich weiss ja nicht ob da noch Klagen laufen..oder ob das mit den Vorsorgeaufwendungen
        endgültig ist.

        Als Beispiel : Negativzinsen bei der Bank in der "Nullzinsphase"

        Grundsatzurteil gestern:
        BGH erlaubt Negativzinsen nur bei Girokonten

        Nicht auf Sparkonten !




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          #5
          habe es überlesen danke,

          bitte noch eine Frage, woher kann dieser Wert stammen ?

          22 - Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen
          (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge


          Kommt aus Meldung für 2023, aber woher hatte mein Berater die Info ? Sind die Gesamheit meiner Versicherungen?

          Danke
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            #6
            Zitat von Herm1 Beitrag anzeigen
            Bei mir wirkt sich das nicht aus..trotzdem trage ich das seit Jahren ein.
            Krankenzusatzversicherung ,Unfallversicherungen,Haftplichtversicherungen etc.
            Das bleibt dir ja unbenommen.

            Ich hoffe, du hast dich auch mit dem Thema Bestandskraft und Vorläufigkeit von Steuerbescheiden auseinander gesetzt.
            Seitdem der BFH (Urteil vom 09.09.2015 - X R 5/13) keine Verfassungswidrigkeit des beschränkten Absetzbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendunge erkannt hat und das BVerfG (21.09.2017 - 2 BvR 2445/15) eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, ergehen nach meiner Erinnerung alle Steuerbescheide ohne Vermerk der Vorläufigkeit und die Vorläufigkeit früherer Bescheide wurde aufgehoben.
            Der Drops ist gelutscht.

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              #7
              Zitat von ingo_hh Beitrag anzeigen
              22 - Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen
              (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge

              Kommt aus Meldung für 2023, aber woher hatte mein Berater die Info ?
              Wahrscheinlich aus Unterlagen, die du ihm gegeben hast? Wir standen nicht daneben.

              Wahlleistungen werden jedenfalls nicht elektronisch übermittelt, daher muss es wohl von dir kommen. Und ob das irgendwelche Zusatzversicherungen für Zähne, Auslandsreisen, Zweibettzimmer sind, wissen wir nicht.

              Inhaltlich gilt das Gesagte: Ob es sich überhaupt auswirkt, ist fraglich.

              Ich habe der Person, mit der ich meinen Haushalt teile, jedenfalls in jahrelangem Prozess beigebracht: Man kann einen Sonntagnachmittag verbringen mit:
              • Spazieren gehen
              • Tee trinken
              • Suchen nach Rechnungen von Haftpflichtversicherungen oder Auslandskrankenschutz für die Steuer
              Am Ende kommt (in der Regel) bei allem kein Geld raus.

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