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Leibrente laut Nummer 5 der Leistungsmitteilung

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    Leibrente laut Nummer 5 der Leistungsmitteilung

    hallo,
    im Jahr 2023 war die Bescheinigung meiner Pensionskasse wie folgt
    Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung laut Nummer 5 der Leistungsmitteilung

    jetzt für das Jahr 2024 wird dem Finanzamt wie folgt bescheinigt:
    Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung lt. Nummer 1 der Leistungsmitteilung

    hat sich da an den Pos. Nr. was geändert
    Nr. 5 wurde doch immer mit dem Ertragsanteil besteuert
    ist das bei Nr. 1 auch so?
    danke für eine Auskunft
    Gruss

    #2
    Leistungen nach Nummer 1 der Leistungsmitteilung sind zu 100% zu versteuern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo HTXY730

      Zitat von HTXY730 Beitrag anzeigen
      lt. Nummer 1 der Leistungsmitteilung
      Entweder du fragst beim Bescheiniger nach, ob das so stimmt!?!
      Oder du must es so statt in Zeile15(lt Nr. 5 der Leistungsmitteilung in Zeile 4 (lt Nr. 1 der Leistungsmitteilung)
      der Anlage R-AV eintragen.

      Gruß - Hans

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        #4
        hallo,
        danke für Eure Antworten;
        das war mir eigentlich auch so bewusst;
        bin schon im Clinch mit dem Aussteller;
        also die letzten Jahre (seit es von Zeile 4 nach 5 wechselte) wurde immer in Nr. 5 bescheinigt
        Nr. 1 würde ganz schön teuer werden
        Grüsse
        Heinz

        Kommentar


          #5
          Hallo HTXY730 ,

          Zitat von HTXY730 Beitrag anzeigen
          also die letzten Jahre .... wurde immer in Nr. 5 bescheinigt
          wenn es wirklich eine PK ist, wurde sicher falsch bescheinigt!

          Meine wird seit ein paar Jahren immer mit 5 bescheinigt und ist in Zeile 15 einzutragen.

          Gruß - Hans

          Kommentar


            #6
            HTXY730: Hat die PK den zweifachen Wechsel zu deinem Nachteil begründet oder machen die das einfach mal so?

            Nach möglicher Klärung der Gründe wäre eine Beschwerde beim Anbieter unter Androhung rechlicher Maßnahmen, ggf. einer Beschwerde beim Bafin, zu erwägen.

            Über die Themen dieses Forums geht die weitere Betrachtung natürlich hinaus.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

            Kommentar


              #7
              Und welchen Schaden willst Du dann einklagen ? Wichtig ist doch herauszufinden, was konkret richtig ist in welchem Jahr. Wenn der Anbieter glaubt in Vorjahren einen Fehler gemacht zu haben, dann muss / wird er auch die elektronische Bescheinigung der Vorjahre anpassen und an das Finanzamt übermitteln, so dass das Finanzamt dann die Bescheide nach § 175b AO ändern wird.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                hallo Leute,
                danke für alle Antworten;
                ich bin auch der Meinung, erstmal in aller Ruhe mit der Firma abklären (bin dran) ob sich da was geändert hat, oder ob die NachfolgeFirma neue Software usw einsetzt;
                seit Rentenbeginn 2004 wird dieser Teil (von der Pensionskasse) mit dem Ertragsanteil von 22% versteuert;
                das ganze ist halt leicht kompliziert;
                bis zu einem Stichtag (Datum muss ich noch suchen) wurden die Beiträge an die PK vom "versteuerten" Einkommen abgezogen;
                danach wurde umgestellt auf nachgelagerte Besteuerung (Versorgungszusage)- diese Versorgungszulage wird auf Lohnsteuerkarte bescheinigt;

                ich melde mich, wenn alles geklärt ist
                Grüsse
                Heinz

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                  #9
                  hallo,
                  möchte mal einen Zwischenstand melden und gleich neue Fragen dazu:
                  ein freundliches Gespräch mit der Firma (PK) und der Fehler wurde geklärt und auch schon korrigiert;

                  Datum der Erstellung aktueller Datensatz: 2025-02-06T09:55:58-000
                  Merkmal zur Meldung: Berichtigung
                  Datum der Erstellung ursprünglicher Datensatz: 2025-01-13T16:37:38-000

                  soweit gut;
                  aber bis heute morgen (10.02.25) ist leider noch nichts in Elster zu sehen; ist das normal, dass es länger dauert? oder wird das nur zu bestimmten Zeitpunkten als "BATCH" Lauf eingestellt?

                  Grüsse
                  Heinz

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                    #10
                    ... ist leider noch nichts in Elster zu sehen; ist das normal, dass es länger dauert?
                    Bis zur Bereitstellung auf den Abrufservern vergehen nach meiner Erfahrung 2 bis 3 Tage.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Immer diese Ungeduld.

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                        #12
                        Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
                        Immer diese Ungeduld.
                        Na ja der Teilnehmer möchte halt seine Steuer zeitnah erledigen - ist doch löblich!
                        Besser als wenn er in drei Jahren hier fragt wann der Abgabeschluß ist.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          hallo an alle, die geantwortet haben
                          meine "Ungeduld" ist vorbei; die Korrektur ist angekommen;
                          danke für die Antworten
                          Grüsse
                          Heinz

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                            #14
                            Hallo HTXY730 ,

                            Zitat von HTXY730 Beitrag anzeigen
                            die Korrektur ist angekommen
                            Schön dass es geklappt hat und du dich auch nochmal gemeldet hast!
                            So eine Rückmeldung gibt ja auch dem Forum immer Infos zurück - woran hats gelegen - was hat geholfen - lag man selbst richtig - etc.

                            Danke mach weiter so!

                            Gruß - Hans

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