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Riester - vorzeitige Auszahlung - wie und wo einzutragen in Elster?

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    Riester - vorzeitige Auszahlung - wie und wo einzutragen in Elster?

    Guten Morgen,
    leider kann mir Google bei meiner Frage nicht wirklich weiterhelfen. Vielleicht kennt sich ja hier jemand aus...... ich habe meine Riestervertrag zum 30.05.2024 gekündigt und mir das Kapital abzüglich der Altersvorsorgezulagen und der Steuerermäßigungen auszahlen lassen in einer Summe. Die Zulagen und Ermäßigungen wurden vom Versicherer direkt an die ZfA abgeführt.

    Muss ich dazu jetzt noch was in Elster eintragen für die Steuererklärung für 2024? Ich habe ja bis Mai auch noch Beiträge gezahlt. Und wenn ja, in welcher Anlage? Die Beiträge ja in der Anlage AV, aber die Auszahlung? Oder wird die gar nicht erwähnt, weil die Zulagen schon abgezogen wurden?

    Ich bin wirklich ratlos......

    DANKE für eure Hilfe!

    #2
    Du bekommst vom Anbieter eine Bescheinigung, in der die konkreten Daten drinnen stehen. Der Anbieter ist verpflichtet bis zum 28.02.2025 diese Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und Dir dann anschließend eine Mitteilung darüber zu machen. Rechne daher vielleicht bis so spätestens Richtung Ende März damit, würde ich tippen.

    Unanbhängig davon: Die Anlage R-AV wird Deine Freundin sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo,

      ich habe ein ganz ähnliche Frage: Ich habe bei der Auszahlung schon die Benachrichtigung über die Erträge aus der Auszahlung erhalten.
      Diese muss ich nun in der Steuerklärung eintragen und weiß nicht wo.

      R-AV ist ja wohl nur für die Bezüge direkt, nicht die Erträge?
      Ich vermute etwas im Bereich KAP, wüsste aber nicht, wo und in welcher Zeile.

      Oder werden diese Erträge auch schon an das Finanzamt übermittelt und ich muss sie nicht eintragen bzw. kann sie aus einer Übermittlung übernehmen?

      Kann jemand helfen?

      Danke und Gruß, ClowdyTowty
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        #4
        Inländische Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, sind in Zeile 18 der Anlage KAP zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke! Werden diese Erträge ggf schon an das Finanzamt übermittelt und ich muss sie nicht eintragen bzw. kann sie aus einer übermittelten Bescheinigung übernehmen?

          VG, Clowdy

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            #6
            Werden diese Erträge ggf schon an das Finanzamt übermittelt und ich muss sie nicht eintragen bzw. kann sie aus einer übermittelten Bescheinigung übernehmen?
            Nach meiner Kenntnis: Nein !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zeile 18 Anlage KAP war richtig Danke nochmal und VG

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