Hallo,
ich habe vor sehr vielen Jahren einem Bekannten ein Darlehen gewährt und er überweist mir seitdem die vereinbarten Zinsen von 1500€ jährlich zuverlässig.
In der Steuererklärung habe ich immer angegeben:
Z. 4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug utnerlegen haben:
Z. 18 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26) 1500
mehr nicht. Einen Freistellungsauftrag habe ich nirgends gestellt (z.B. Depotbank) Ich bin mal davon ausgegangen, dass das FA daraus erkennt, dass der Sparerpauschbetrag sinnvollerweise für die 1500€ Zinsen anzuwenden ist. Die Einkommensteuerbescheide habe ich hier leider gerade nicht parat.
Könnt ihr mir sagen, ob meine Angaben ausreichend waren, um den Sparerpauschbetrag anzuwenden?
Vielen Dank
ich habe vor sehr vielen Jahren einem Bekannten ein Darlehen gewährt und er überweist mir seitdem die vereinbarten Zinsen von 1500€ jährlich zuverlässig.
In der Steuererklärung habe ich immer angegeben:
Z. 4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug utnerlegen haben:
Z. 18 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26) 1500
mehr nicht. Einen Freistellungsauftrag habe ich nirgends gestellt (z.B. Depotbank) Ich bin mal davon ausgegangen, dass das FA daraus erkennt, dass der Sparerpauschbetrag sinnvollerweise für die 1500€ Zinsen anzuwenden ist. Die Einkommensteuerbescheide habe ich hier leider gerade nicht parat.
Könnt ihr mir sagen, ob meine Angaben ausreichend waren, um den Sparerpauschbetrag anzuwenden?
Vielen Dank
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