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Habe ich den Sparer-Pauschbetrag in den letzten Jahren genutzt?!

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    Habe ich den Sparer-Pauschbetrag in den letzten Jahren genutzt?!

    Hallo,

    ich habe vor sehr vielen Jahren einem Bekannten ein Darlehen gewährt und er überweist mir seitdem die vereinbarten Zinsen von 1500€ jährlich zuverlässig.

    In der Steuererklärung habe ich immer angegeben:

    Z. 4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge

    Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug utnerlegen haben:

    Z. 18 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26) 1500

    mehr nicht. Einen Freistellungsauftrag habe ich nirgends gestellt (z.B. Depotbank) Ich bin mal davon ausgegangen, dass das FA daraus erkennt, dass der Sparerpauschbetrag sinnvollerweise für die 1500€ Zinsen anzuwenden ist. Die Einkommensteuerbescheide habe ich hier leider gerade nicht parat.

    Könnt ihr mir sagen, ob meine Angaben ausreichend waren, um den Sparerpauschbetrag anzuwenden?

    Vielen Dank

    #2
    Hallo,
    wenn die Zinsen bereits viele Jahre gezahlt wurden, so waren das ja auch unterschiedliche Pauschalbeträge. Außerdem muss auch der Familienstand berücksichtigt werden.
    Bei Ehepaaren wird die Pauschale verdoppelt. Nur was über die Pauschale geht muss versteuert werden bzw. wird zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt. Ob und wieviel Steuer zu zahlen sind, hängt von Deinem/Eurem Gesamteinkommen ab.
    Wenn die erhalten Zinsen immer angegeben wurden, sollte das ausreichen. Der Pauschbetrag kommt automatisch zur Anwendung.
    Gruß Klaus

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      #3
      Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
      Hallo,
      wenn die Zinsen bereits viele Jahre gezahlt wurden, so waren das ja auch unterschiedliche Pauschalbeträge. Außerdem muss auch der Familienstand berücksichtigt werden.
      Bei Ehepaaren wird die Pauschale verdoppelt. Nur was über die Pauschale geht muss versteuert werden bzw. wird zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt. Ob und wieviel Steuer zu zahlen sind, hängt von Deinem/Eurem Gesamteinkommen ab.
      Wenn die erhalten Zinsen immer angegeben wurden, sollte das ausreichen. Der Pauschbetrag kommt automatisch zur Anwendung.
      Okay, dann bin ich beruhigt. Danke!

      Kann ich in Zukunft "vorsichtshalber" auch Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" ankreuzen? Hat das irgendwelche Nachteile?

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        #4
        Kann ich in Zukunft "vorsichtshalber" auch Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" ankreuzen? Hat das irgendwelche Nachteile?
        Der Antrag in Zeile 4 schließt den Antrag in Zeile 5 ein. Beim Antrag in Zeile 4 müssten alle Kapitalerträge erklärt werden, was du offensichtlich nicht gemacht hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Der Antrag in Zeile 4 schließt den Antrag in Zeile 5 ein.
          Danke für deine Antwort. D.h. also, dass es keine Rolle spielt, ob man Zeile 5 ankreuzt, wenn man bereits Zeile 4 angekreuzt hat?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Beim Antrag in Zeile 4 müssten alle Kapitalerträge erklärt werden, was du offensichtlich nicht gemacht hast.
          Ich habe auch die Daten aus den Steuerbescheinigungen meiner beiden Depotbanken in Zeile 7, 37 und 38 eingetragen (die Werte von den beiden Banken jeweils immer addiert). Andere Kapitaleinkünfte habe ich nicht. Richtig gemacht?

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            #6
            ... dass es keine Rolle spielt, ob man Zeile 5 ankreuzt, wenn man bereits Zeile 4 angekreuzt hat?
            So ist es !

            Andere Kapitaleinkünfte habe ich nicht. Richtig gemacht?
            Alles richtig gemacht, das war aus dem Eingangsbeitrag für mich aber nicht ersichtlich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              So ist es !


              Alles richtig gemacht, das war aus dem Eingangsbeitrag für mich aber nicht ersichtlich.
              Dann bin ich beruhigt.

              Herzlichen Dank!

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