Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Habe ich den Sparer-Pauschbetrag in den letzten Jahren genutzt?!
Beim Antrag in Zeile 4 müssten alle Kapitalerträge erklärt werden, was du offensichtlich nicht gemacht hast.
Ich habe auch die Daten aus den Steuerbescheinigungen meiner beiden Depotbanken in Zeile 7, 37 und 38 eingetragen (die Werte von den beiden Banken jeweils immer addiert). Andere Kapitaleinkünfte habe ich nicht. Richtig gemacht?
Kann ich in Zukunft "vorsichtshalber" auch Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" ankreuzen? Hat das irgendwelche Nachteile?
Der Antrag in Zeile 4 schließt den Antrag in Zeile 5 ein. Beim Antrag in Zeile 4 müssten alle Kapitalerträge erklärt werden, was du offensichtlich nicht gemacht hast.
Hallo,
wenn die Zinsen bereits viele Jahre gezahlt wurden, so waren das ja auch unterschiedliche Pauschalbeträge. Außerdem muss auch der Familienstand berücksichtigt werden.
Bei Ehepaaren wird die Pauschale verdoppelt. Nur was über die Pauschale geht muss versteuert werden bzw. wird zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt. Ob und wieviel Steuer zu zahlen sind, hängt von Deinem/Eurem Gesamteinkommen ab.
Wenn die erhalten Zinsen immer angegeben wurden, sollte das ausreichen. Der Pauschbetrag kommt automatisch zur Anwendung.
Okay, dann bin ich beruhigt. Danke!
Kann ich in Zukunft "vorsichtshalber" auch Zeile 5 "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" ankreuzen? Hat das irgendwelche Nachteile?
Hallo,
wenn die Zinsen bereits viele Jahre gezahlt wurden, so waren das ja auch unterschiedliche Pauschalbeträge. Außerdem muss auch der Familienstand berücksichtigt werden.
Bei Ehepaaren wird die Pauschale verdoppelt. Nur was über die Pauschale geht muss versteuert werden bzw. wird zum steuerpflichtigen Einkommen gezählt. Ob und wieviel Steuer zu zahlen sind, hängt von Deinem/Eurem Gesamteinkommen ab.
Wenn die erhalten Zinsen immer angegeben wurden, sollte das ausreichen. Der Pauschbetrag kommt automatisch zur Anwendung.
Habe ich den Sparer-Pauschbetrag in den letzten Jahren genutzt?!
Hallo,
ich habe vor sehr vielen Jahren einem Bekannten ein Darlehen gewährt und er überweist mir seitdem die vereinbarten Zinsen von 1500€ jährlich zuverlässig.
In der Steuererklärung habe ich immer angegeben:
Z. 4 Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug utnerlegen haben:
Z. 18 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26) 1500
mehr nicht. Einen Freistellungsauftrag habe ich nirgends gestellt (z.B. Depotbank) Ich bin mal davon ausgegangen, dass das FA daraus erkennt, dass der Sparerpauschbetrag sinnvollerweise für die 1500€ Zinsen anzuwenden ist. Die Einkommensteuerbescheide habe ich hier leider gerade nicht parat.
Könnt ihr mir sagen, ob meine Angaben ausreichend waren, um den Sparerpauschbetrag anzuwenden?
Einen Kommentar schreiben: