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2024 Haus gekauft - Was ändert sich in der Steuererklärung?

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    2024 Haus gekauft - Was ändert sich in der Steuererklärung?

    Hallo zusammen,

    ich bin "normaler Angestellter" und habe 2024 ein komplett selbst bewohntes Haus gekauft. Klar habe ich schon so einiges gelesen, möchte aber nichts vergessen. Könnt Ihr mir also sagen, was sich jetzt in meiner jährlichen Steuererklärung ändert? Von dem "Kaufprozess" kann ich ja glaube ich nichts absetzen? Nur Renovierungskosten (Arbeitszeit) und so...

    Danke und Gruss
    Sebastian

    #2
    Da ändert sich weiter nichts besonderes.

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      #3
      Nur Renovierungskosten (Arbeitszeit) und so...
      Siehe § 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

      Energetisch sanieren käme auch noch in Betracht: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Steuerberatung ist uns nicht erlaubt, aber folgende Hinweise kann ich geben:

        Bildet der Heimarbeitsplatz den Mittelpunkt deiner beruflichen Taetigkeit, ist das Arbeitszimmer unbegrenzt abzugsfaehig. Das ist zum Beispiel bei Selbststaendigen der Fall. Die Kosten fuer dein Arbeitszimmer musst du anteilig ermitteln, um sie in der Steuererklaerung angeben zu koennen. Dazu nimmst du die Gebaeudeabschreibung, Kreditzinsen, Energiekosten, Grundsteuer, Versicherungsgebuehren sowie ggf. weitere Nebenkosten heran. Als normaler Arbeitnehmer ist die Homeofficepauschale meistens die guenstigere Variante. Als Rentner kannst du la leider nichts mehr absetzen.

        Wenn du berufsbedingt den Wohnort gewechselt hast, kann du die damit verbundenen Aufwaende als Werbungskosten geltend machen. Dies ist allerdings nur moeglich, wenn du z.B. durch den Umzug erheblich deinen Arbeitsweg verkuerzt hast.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Siehe § 35a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

          Energetisch sanieren käme auch noch in Betracht: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
          Da steht nichts an bzw. hab ich einiges in Eigenleistung gemacht. Rechnungen für z.B. Dämmwolle bringen mir da wohl nichts...

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
            Steuerberatung ist uns nicht erlaubt, aber folgende Hinweise kann ich geben:

            Bildet der Heimarbeitsplatz den Mittelpunkt deiner beruflichen Taetigkeit, ist das Arbeitszimmer unbegrenzt abzugsfaehig. Das ist zum Beispiel bei Selbststaendigen der Fall. Die Kosten fuer dein Arbeitszimmer musst du anteilig ermitteln, um sie in der Steuererklaerung angeben zu koennen. Dazu nimmst du die Gebaeudeabschreibung, Kreditzinsen, Energiekosten, Grundsteuer, Versicherungsgebuehren sowie ggf. weitere Nebenkosten heran. Als normaler Arbeitnehmer ist die Homeofficepauschale meistens die guenstigere Variante. Als Rentner kannst du la leider nichts mehr absetzen.

            Wenn du berufsbedingt den Wohnort gewechselt hast, kann du die damit verbundenen Aufwaende als Werbungskosten geltend machen. Dies ist allerdings nur moeglich, wenn du z.B. durch den Umzug erheblich deinen Arbeitsweg verkuerzt hast.
            Ich bin 99% im Homeoffice, habe aber auch einen Schreibtisch in der Firma. Habe bislang immer die Homeofficepauschale geltend gemacht. Müsste ich mal durchrechnen, wie es sich jetzt verhält mit Arbeitszimmer. Habe hier tatsächlich einen eigenen Raum dafür. Aber wie gesagt hab ich einen normalen "Büro-Arbeitsvertrag" bin also freiwillig und gebilligt zu Hause am Arbeiten...

            Umzug wegen Arbeit kommt auch nicht zum tragen.

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              #7
              Rechnungen für z.B. Dämmwolle bringen mir da wohl nichts...
              Nein, bei energetischer Sanierung geht ohne Fachhandwerker nichts und bei Handwerkerleistungen werden ja auch nur Arbeitskosten anerkannt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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