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Beim Öffnen der Steuerberechnung die Meldung wird "Abbruch-Hinweis" angezeigt.

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    Beim Öffnen der Steuerberechnung die Meldung wird "Abbruch-Hinweis" angezeigt.

    Hat jemand von euch schon einmal ein ähnliches Problem gehabt?

    Kürzlich habe ich meine Steuererklärungen für den Zeitraum 2020–2024 über Elster ausgefüllt und eingereicht. In diesen fünf Jahren war ich 2020 und 2021 als Masterstudent in meinem Zweitstudium ohne Einkommen, 2022 und 2023 hatte ich ein Praktikum, und 2024 habe ich meine reguläre Arbeit aufgenommen.

    Ich habe jedoch ein Problem festgestellt: Nachdem ich die Elster-Formulare eingereicht habe, gibt es eine Schaltfläche für die Abbruchberechnung, die ich anklicken kann. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024, in denen ich Einkommen aus Praktikum oder Arbeit hatte, konnte ich die Steuerberechnung problemlos öffnen und die Vorschau mit meinen Angaben einsehen – alles war in Ordnung.

    Aber!!! Für die Jahre 2020 und 2021, in denen ich in Braunschweig meinen Master gemacht habe und kein Einkommen hatte, erschien beim Öffnen der Steuerberechnung eine Abbruch-Hinweis-Meldung. Laut dieser Meldung scheint es mir nicht erlaubt zu sein, Fahrtkosten anzugeben. Allerdings habe ich in vielen Online-Artikeln kaum Hinweise darauf gefunden, dass Studierende während ihres Masterstudiums – wenn sie in einem Jahr kein Einkommen haben – in Zeile 9 der Anlage N keine Angaben zu "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet" machen dürfen.

    Nach langem Überlegen habe ich mein Formular geändert: Ich habe lediglich die Einträge in Zeile 9 gelöscht und sonst nichts verändert. Anschließend habe ich das Formular erneut eingereicht – diesmal hat es geklappt! Die Steuerberechnung funktionierte nun problemlos, und die Elster-Hinweis-PDF zeigte meine eingetragenen Daten korrekt an.

    Ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht, da ich wirklich nicht wusste, dass man während eines Zweitstudiums in Jahren ohne Einkommen keine Angaben in Zeile 9 machen darf. Nachdem ich diese Zeile gelöscht hatte, wurde meine Steuerberechnung ohne Fehler erstellt.

    Ist das wirklich so? Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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    #2
    Ist das wirklich so?
    Nein, das ist natürlich nicht so ! Klar kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Warum dann die Steuerberechnung nicht mehr funktioniert,

    kann ich dir auch nicht sagen. Ich werde das aber jetzt nicht nachstellen. Für 2020 ist 2025 im Übrigen nur noch der Antrag auf Verlustvortrag zulässig,

    aber das weißt du ja sicher. Ich würde die Erklärungen für die Jahre 2020 und und 2021 mit den Angaben zur Entfernungspauschale erneut übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, das ist natürlich nicht so ! Klar kannst du die Entfernungspauschale geltend machen. Warum dann die Steuerberechnung nicht mehr funktioniert,

      kann ich dir auch nicht sagen. Ich werde das aber jetzt nicht nachstellen. Für 2020 ist 2025 im Übrigen nur noch der Antrag auf Verlustvortrag zulässig,

      aber das weißt du ja sicher. Ich würde die Erklärungen für die Jahre 2020 und und 2021 mit den Angaben zur Entfernungspauschale erneut übermitteln.
      Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich finde das auch sehr seltsam und hoffe, dass mehr Leute das bestätigen können

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        #4
        Ich finde das auch sehr seltsam und hoffe, dass mehr Leute das bestätigen können
        Warum willst du das bestätigt haben ? Die Steuerberechnung von Mein ELSTER ist ein unverbindlicher Service, die funktioniert nicht in allen Fällen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum willst du das bestätigt haben ? Die Steuerberechnung von Mein ELSTER ist ein unverbindlicher Service, die funktioniert nicht in allen Fällen.
          Ich erwarte nur eine Möglichkeit oder hoffe, dass jemand mir antwortet: „Kein Problem, ich war damals in der gleichen Situation, aber ich habe trotzdem den erstatteten Verlustbetrag erhalten.“ Das wäre der beste Fall.

          Das heißt, selbst wenn eine Abbruch-Hinweis erscheint, würden die Mitarbeiter des Finanzamts meinen Angaben trotzdem regulär überprüfen und mir die Steuererstattung gewähren.

          Den Abschnitt Fahrtkosten habe ich gelöscht, weil ich dachte, dass das Erscheinen eines Abbruch-Hinweises bedeutet, dass das Formular ungültig ist. Deshalb musste ich ihn entfernen, um das Formular gültig zu machen.

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            #6
            Hast Du denn keine Null beim Arbeitslohn eingetragen?

            Machst Du die Steuerberechnung erst nach der Übermittlung? Der umgekehrte Weg kommt mir sinnvoller vor.

            Zitat von morphw Beitrag anzeigen
            aber ich habe trotzdem den erstatteten Verlustbetrag erhalten
            Das Finanzamt erstattet keine Verlustbeträge.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Hast Du denn keine Null beim Arbeitslohn eingetragen?

              Machst Du die Steuerberechnung erst nach der Übermittlung? Der umgekehrte Weg kommt mir sinnvoller vor.



              Das Finanzamt erstattet keine Verlustbeträge.
              Es hat geklappt! Nach deinem Vorschlag habe ich in Angaben zum Arbeitslohn alle Lohn-Felder mit 0 ausgefüllt und gleichzeitig die Pendlerpauschale beibehalten, die ohnehin eingetragen werden durfte. Jetzt wird die Steuerberechnung korrekt angezeigt!!!
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