Hat jemand von euch schon einmal ein ähnliches Problem gehabt?
Kürzlich habe ich meine Steuererklärungen für den Zeitraum 2020–2024 über Elster ausgefüllt und eingereicht. In diesen fünf Jahren war ich 2020 und 2021 als Masterstudent in meinem Zweitstudium ohne Einkommen, 2022 und 2023 hatte ich ein Praktikum, und 2024 habe ich meine reguläre Arbeit aufgenommen.
Ich habe jedoch ein Problem festgestellt: Nachdem ich die Elster-Formulare eingereicht habe, gibt es eine Schaltfläche für die Abbruchberechnung, die ich anklicken kann. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024, in denen ich Einkommen aus Praktikum oder Arbeit hatte, konnte ich die Steuerberechnung problemlos öffnen und die Vorschau mit meinen Angaben einsehen – alles war in Ordnung.
Aber!!! Für die Jahre 2020 und 2021, in denen ich in Braunschweig meinen Master gemacht habe und kein Einkommen hatte, erschien beim Öffnen der Steuerberechnung eine Abbruch-Hinweis-Meldung. Laut dieser Meldung scheint es mir nicht erlaubt zu sein, Fahrtkosten anzugeben. Allerdings habe ich in vielen Online-Artikeln kaum Hinweise darauf gefunden, dass Studierende während ihres Masterstudiums – wenn sie in einem Jahr kein Einkommen haben – in Zeile 9 der Anlage N keine Angaben zu "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet" machen dürfen.
Nach langem Überlegen habe ich mein Formular geändert: Ich habe lediglich die Einträge in Zeile 9 gelöscht und sonst nichts verändert. Anschließend habe ich das Formular erneut eingereicht – diesmal hat es geklappt! Die Steuerberechnung funktionierte nun problemlos, und die Elster-Hinweis-PDF zeigte meine eingetragenen Daten korrekt an.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht, da ich wirklich nicht wusste, dass man während eines Zweitstudiums in Jahren ohne Einkommen keine Angaben in Zeile 9 machen darf. Nachdem ich diese Zeile gelöscht hatte, wurde meine Steuerberechnung ohne Fehler erstellt.
Ist das wirklich so? Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören.
Kürzlich habe ich meine Steuererklärungen für den Zeitraum 2020–2024 über Elster ausgefüllt und eingereicht. In diesen fünf Jahren war ich 2020 und 2021 als Masterstudent in meinem Zweitstudium ohne Einkommen, 2022 und 2023 hatte ich ein Praktikum, und 2024 habe ich meine reguläre Arbeit aufgenommen.
Ich habe jedoch ein Problem festgestellt: Nachdem ich die Elster-Formulare eingereicht habe, gibt es eine Schaltfläche für die Abbruchberechnung, die ich anklicken kann. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024, in denen ich Einkommen aus Praktikum oder Arbeit hatte, konnte ich die Steuerberechnung problemlos öffnen und die Vorschau mit meinen Angaben einsehen – alles war in Ordnung.
Aber!!! Für die Jahre 2020 und 2021, in denen ich in Braunschweig meinen Master gemacht habe und kein Einkommen hatte, erschien beim Öffnen der Steuerberechnung eine Abbruch-Hinweis-Meldung. Laut dieser Meldung scheint es mir nicht erlaubt zu sein, Fahrtkosten anzugeben. Allerdings habe ich in vielen Online-Artikeln kaum Hinweise darauf gefunden, dass Studierende während ihres Masterstudiums – wenn sie in einem Jahr kein Einkommen haben – in Zeile 9 der Anlage N keine Angaben zu "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet" machen dürfen.
Nach langem Überlegen habe ich mein Formular geändert: Ich habe lediglich die Einträge in Zeile 9 gelöscht und sonst nichts verändert. Anschließend habe ich das Formular erneut eingereicht – diesmal hat es geklappt! Die Steuerberechnung funktionierte nun problemlos, und die Elster-Hinweis-PDF zeigte meine eingetragenen Daten korrekt an.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich überrascht, da ich wirklich nicht wusste, dass man während eines Zweitstudiums in Jahren ohne Einkommen keine Angaben in Zeile 9 machen darf. Nachdem ich diese Zeile gelöscht hatte, wurde meine Steuerberechnung ohne Fehler erstellt.
Ist das wirklich so? Ich würde gerne eure Meinungen dazu hören.
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