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Teilunbekanntes Geburtsdatum und Festsetzung

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    Teilunbekanntes Geburtsdatum und Festsetzung

    Guten Tag,

    ich mache für meine Mutter die Steuererklärung.
    Ihr Geburtstag und -Monat sind unbekannt. Nur das Jahr ist bekannt. Beim Finanzamt ist 00.00. und dann das Jahr eingetragen. Leider nimmt Elster das Datum nicht an.
    „Es sind nur Daten im Format TT.MM.JJJJ erlaubt."

    Der automatische Datenabruf funktioniert nicht. Meine Mutter hat Demenz und ist Analphabetin, spricht kaum Deutsch, ist kognitiv Eingeschränkt. Beim Einwohnermeldeamt und Standesamt sagte man mir, sie könnten das Geburtsdatum nicht ändern (z.B. 01.01.) und das Heimatland ist zuständig. Ich fragte also das Konsulat ihres Heimatlandes, und sie soll zu ihrem Geburtsort zurückkehren. Dorthin kann sie aber nicht reisen, ich kann es nicht stellvertretend für sie machen.

    Sie bezieht eine Hinterbliebenenrente und wäre zur Steuererklärung verpflichtet, was sie natürlich nicht wusste, weil mein Vater sich bis zu seinem Tode darum kümmerte. Ich muss jetzt für 2021-2024 für sie die Steuererklärungen machen, es ist Frist bis 03.03.2025 für 2021, ich habe noch nie zuvor eine Steuererklärung gemacht, und ich bin total überfordert.

    Wie kann ich den Einspruch zur Festsetzung begründen? Es wurden für 2021 3500€ festgesetzt, weil der Arbeitgeber durch das Geburtsdatum nicht den automatischen Datenabruf machen konnte und deswegen sie in Steuerklasse 3 ließ, obwohl mein Vater 2019 starb. Die Schwerbehinderung wurde auch nicht eingetragen (GdB 60) Erst dieses Jahr fiel es auf. Zum Glück nur 81€ Stunden und kein Versäumniszuschlag oder Bußgeld, aber ich weiß nicht weiter. Die Papiere zu Renten- und Krankenversicherung hat sie auch nicht, habe ich jetzt beantragt.

    Habt ihr eine Lösung dafür?

    #2
    Warum übermittelst Du die Erklärungen nicht einfach mit dem 01.01.? Das Finanzamt wird schon was anfangen damit.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Warum übermittelst Du die Erklärungen nicht einfach mit dem 01.01.? Das Finanzamt wird schon was anfangen damit.
      Ich wollte keinen Fehler machen und hinterher meine Mutter in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Nicht, dass da wieder Probleme entstehen. Ich werde den 01.01. versuchen und anmerken, dass das geändert werden muss. Danke!

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        #4
        Wenn dein verstorbener Vater die Steuerklaerungen bis 2018 gemacht hat, dann hat doch sicher die Erklaerungen und Bescheide abgelegt. Schau doch da einfach mal nach, wie er das Problem geloest hat. Und dann solltest du dich meines Erachtens schnellstens bei um einen Termin beim Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein bemuehen, damit die sich um eine Fristverlaegerung kuemmern und die Erklaerungen fuer euch fertig mach kann.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Der Vater hat die Erklärungen bestimmt auf Papier gemacht.

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            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Der Vater hat die Erklärungen bestimmt auf Papier gemacht.
            Ich glaube fast, so würde ich es auch machen. Abruf von Bescheinigungen geht ja anscheinend nicht, und so muss man nur noch die Daten zur Behinderung und evtl agB eintragen.

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              #7
              Ich glaube fast, so würde ich es auch machen.
              Ist sicher eine Überlegung wert, andererseits schreibt der/die TE:

              Die Papiere zu Renten- und Krankenversicherung hat sie auch nicht, habe ich jetzt beantragt.
              Sobald er/sie die Bescheinigungen in Händen hat, könnten die Erklärungen auch in Mein ELSTER erstellt werden.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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