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Fehler bei EST unbeschränkt -> Hauptvordruck VORNAME leer (Fehler nicht zu beheben!)

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    Fehler bei EST unbeschränkt -> Hauptvordruck VORNAME leer (Fehler nicht zu beheben!)

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem: im Hauptvordruck unter 2. 2 - Nur bei Zusammenveranlagung... wird mir für meine nicht vorhandene Ehefrau das Feld "Vorname" als fehlend angezeigt.
    Das Problem ist ja schon bei Foren-Teilnehmern aufgrund falscher Angaben beim Vorsorgeaufwand aufgetreten.

    Mögliche Fehlerquelle bei mir sind anscheinend die Veranlagungsart (ich habe keines der Felder geflaggt!! lebe als Single) & Angaben zum Kindschaftsverhältnis (wo ich ganz normal meinen Eintrag bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B) wie auch in den vergangenen Jahren gemacht habe.

    Irgendwie existiert ein Zirkelbezug, ich muss die Angaben zum Kindschaftsverhältnis machen, aber ich bekomme dann das erste Mal seit Jahren angezeigt:
    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind).
    Wenn ich nichts angebe, erscheint:
    Die Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind unvollständig: Es wurde nur ein Kindschaftsverhältnis zur steuerpflichtigen Person / zum Ehemann / zu Person A angegeben. Bitte ergänzen Sie die Angaben zum anderen Elternteil des Kindes (1. Anlage Kind).

    Ich habe das Formular (so wie die letzten Jahre immer zuvor) mit den kompletten Daten aus dem Vorjahr erstellt. Trotzdem wird mir jetzt dieser VORNAME Fehler angezeigt.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Ich habe die Erklärung auch schon komplett neu erstellt, ohne Bezug auf die Vorjahresdaten. Auch hier erscheint dann die Fehlermeldung.

    Besten Dank,
    Georg

    #2
    Zitat von Cenobite_1 Beitrag anzeigen
    ]wo ich ganz normal meinen Eintrag bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau
    Weiter hab ich jetzt nicht gelesen.

    Ich gehe fest davon aus, dass es bei Deinen Verhältnissen keine Ehefrau gibt!

    EDIT: Hab den Rest jetzt doch noch überflogen ... es wird immer davon ausgegangen, dass das Kind zwei Eltern hat. Aber Du darfst natürlich die Angaben zum anderen Elternteil nicht bei Ehefrau machen!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.02.2025, 15:46. Grund: 'nicht' eingefügt

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      #3
      Hallo,

      nochmal was grundsätzliches: Um den Fehler einzugrenzen sollte man mal einzelne Anlagen löschen (hier: Kind). Ist der Fehler dann weg dann war er dort.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Aber Du darfst natürlich die Angaben zum anderen Elternteil bei Ehefrau machen!
        Nein, der andere Elternteil ist unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person zu erfassen.

        wo ich ganz normal meinen Eintrag bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau / Person B
        Falsch, du bist die Steuerpflichtige Person.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Nein, der andere Elternteil ist unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person zu erfassen.
          Teufel! Ich guck mal ob ich noch ein nicht finden kann.

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