Hallo,
ich besitze in unserem Mehrfamilienhaus 2 Teileigentume: Unsere Wohnung (107qm) und unsere Garage (16qm). Dafür zahle ich separat Grundsteuer und musste auch zwei Hauptfeststellungen in ELSTER einreichen. - Soweit, so gut.
Jetzt habe ich die Bescheide bekommen und feststellen müssen, dass ich für Wohnung (850,-) und Garage (820,-) fast gleichviel Grundsteuer bezahlen muss.
(Womit ich für die Garage fast doppelt so viel Steuern zahlen muss, wie ich an Miete erzielen könnte, wenn ich sie vermieten wollte.)
Wenn ich es richtig überblicke, habe ich die Werte in ELSTER jeweils korrekt eingegeben und es liegt daran, dass sich der Grundsteuerwert aus "kapitalisiertem Reinertrag" des Grundstücks (412.000 Euro für insgesamt 8 Wohnungen) und "abgezinstem Bodenwert" (14.000 bei der Wohnung und 900 bei der Garage zusammensetzt, womit sich also die Grundsteuer zu 98% aus dem Grundstück insgesamt zusammensetzt und nur 1-2% wirklich vom Teileigentum und seine Größe abhängt.
Damit beträgt der Grundsteuerwert für die Wohnung 426.000 Euro und für die Garage satte 413.000 Euro. Kann das?
Ist das so - oder habe ich den Vorgang insbes. bezüglich Garage falsch angelegt? - Ist da ein Fehler und, wenn ja, wo?
Vielen Dank im Voraus.
Martin
ich besitze in unserem Mehrfamilienhaus 2 Teileigentume: Unsere Wohnung (107qm) und unsere Garage (16qm). Dafür zahle ich separat Grundsteuer und musste auch zwei Hauptfeststellungen in ELSTER einreichen. - Soweit, so gut.
Jetzt habe ich die Bescheide bekommen und feststellen müssen, dass ich für Wohnung (850,-) und Garage (820,-) fast gleichviel Grundsteuer bezahlen muss.
(Womit ich für die Garage fast doppelt so viel Steuern zahlen muss, wie ich an Miete erzielen könnte, wenn ich sie vermieten wollte.)
Wenn ich es richtig überblicke, habe ich die Werte in ELSTER jeweils korrekt eingegeben und es liegt daran, dass sich der Grundsteuerwert aus "kapitalisiertem Reinertrag" des Grundstücks (412.000 Euro für insgesamt 8 Wohnungen) und "abgezinstem Bodenwert" (14.000 bei der Wohnung und 900 bei der Garage zusammensetzt, womit sich also die Grundsteuer zu 98% aus dem Grundstück insgesamt zusammensetzt und nur 1-2% wirklich vom Teileigentum und seine Größe abhängt.
Damit beträgt der Grundsteuerwert für die Wohnung 426.000 Euro und für die Garage satte 413.000 Euro. Kann das?
Ist das so - oder habe ich den Vorgang insbes. bezüglich Garage falsch angelegt? - Ist da ein Fehler und, wenn ja, wo?
Vielen Dank im Voraus.
Martin
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