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Aktualisierung Stammdaten in "Meine Bescheinigungen"

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    Aktualisierung Stammdaten in "Meine Bescheinigungen"

    Hallo zusammen,

    ich bin 2024 umgezogen und will/muss noch die Einkommenssteuererklärungen für 2022 und 2023 machen und irgendwann dann auch für 2024.
    Eine neue Steuernummer für meinen neuen Wohnort habe ich schon.
    In den Stammdaten steht aber noch meine alte Adresse und auch eine alte IBAN.
    Gibt es eine Möglichkeit diese Stammdaten jetzt quasi im Nachgang zu aktualisieren?

    Es geht mir darum, dass ich diese dann für die Erklärungen einfach übernehmen kann und nicht immer von Hand einzutragen bzw. dann im Nachgang wieder ändern zu müssen.
    Die neue Steuernummer habe ich heute entsprechend auch in meinem Profil eingetragen. Auch die neue Adresse und die IBAN ist dem Finanzamt gemeldet/bekannt.
    Zuletzt geändert von BelBern; 08.02.2025, 15:03.

    #2
    ... und nicht immer von Hand einzutragen
    Musst du doch nur einmal für das Jahr 2022 machen. Sobald du 2022 übermittelt hast, kannst du die Daten nach 2023 bzw. 2024 übernehmen.

    Selbst kannst du die Stammdaten ja nicht ändern, wie schnell das im ELSTER-System erfolgt, weiß ich nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hi Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort.
      Das könnte richtig sein, ich habe dazu jedoch ein kleines "aber" :-)

      Was hat Vorang:
      Die Übernahme aus dem Vorjahr oder die Übernahme aus den Bescheinigungen?

      Ich befürchte, dass es die Bescheinigungen sind, genau deshalb auch die Frage.
      Zuletzt geändert von BelBern; 08.02.2025, 15:30.

      Kommentar


        #4
        Ich befürchte, dass es die Bescheinigungen sind, genau deshalb auch die Frage.
        Da könntest du leider recht haben ! Eigentlich sollte der Bescheinigungsabruf grundlegend überarbeitet werden, bisher ist das aber nicht erfolgt.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...457#post438457
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ja, dein verlinkter Beitrag trifft, was ich befürchte.

          Danke nochmal und schönen Abend

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            #6
            Ich würde vermuten, dass die Stammdaten nach dem nächsten Steuerbescheid aktualisiert werden und sich das Problem nächstes Jahr nicht mehr stellt.
            ​​​​​​

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              #7
              Hallo multi,
              da könntest du dann recht haben ;-)
              Es steht noch ein Steuerbescheid aus. Wenn ich den dann irgendwann bekomme, werde ich sehen ob das so ist und berichten.

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                #8
                Hallo BelBern!

                Wo genaus ist denn eigentlich Ihr Problem?

                ESt-Erklärung wird mit "Bescheinigungsdaten" gefüllt - danach gehen sie eben hin und überschreiben händisch im Hauptvordruck die Adressdaten und die Bankangaben - das Finanzamt wird den ESt-Bescheid an die neue Adresse senden - vollautomatisch und korrekt, so wie das die Finanzämter auch schon in der vollanalogen grauen Vorzeit hinbekommen haben!

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                  #9
                  Uwe64

                  Echt jetzt? :-)))

                  Da muss ich ja völlig überzogene Erwartungen haben an den Bescheinigungsabruf.
                  Meine bisher vermutlich dann wohl völlig falsche Vorstellung war es, genau diese Mehrarbeit verursachenden, manuellen und damit auch mehr fehlerbehafteten Tätigkeiten zu vermeiden.
                  Wie kann ich nur. Asche auf mein Haupt.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn Du länger gewartet hättest, wäre es in Deinem Sinne passiert.

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                      #11
                      Hallo Hilfsprofi,

                      ich habe wie Eingangs erwähnt die weiteren Einkommenssteuererklärungen noch nicht gemacht. Ich werde den noch ausstehenden Steuerbescheid erst abwarten, bevor ich die nachfolgenden Erklärungen einreiche.

                      Lasst mich mal nochmal zusammenfassen / erklären, warum ich die Frage überhaupt gestellt habe.
                      • Ich habe auf postalischem Weg einen Brief an meine neue Adresse mit meiner für den neuen Wohnort gültigen Steuernummer bekommen.
                        Vermutlich weil ich bei meiner letzten Erklärung zu der aber der Bescheid noch aussteht meine Adressen manuell korrigiert habe, d.h. dem Finanzamt ist meine neue Adresse durchaus bekannt.
                      • In dieser Erklärung habe ich auch meine neue IBAN manuell geändert.
                      • Ich habe eben bei genau dieser nicht ganz trivialen Erklärung schlechte Erfahrungen mit der Übernahme von Bescheinigungen gemacht.
                      • Eine Bescheinigung (meiner Krankenkasse) war fehlerhaft, das habe ich aber erst beim Ausfüllen der Erklärung gemerkt. Die dann auch von der Kasse korrigiert und erneut ans Finanzamt verschickt wurde.
                      • Meinem Kenntnisstand nach kann man aber nicht nur eine einzelne Bescheinigung neu übernehmen, weshalb ich dann eben alle wieder neu übernommen habe.
                      • Ergo, Adresse und IBAN wieder erneut überschreiben. Falls das falsch das sein sollte, könnt ihr mich gerne korrigieren.
                      • Ein Wert der vorher bei der falschen Bescheinigung aber automatisch übernommen / erzeugt wurde ist trotz Korrektur im Bescheid dann immer noch drin gestanden. Den hab ich dann auch wieder manuell gelöscht.
                      • Ich habe deshalb die Erklärung bestimmt 2-3 im Detail wieder durchgeschaut, ob denn jetzt auch alles passt.
                      • Mit diesem Hintergrund habe ich mich einfach gewundert, warum gerade bei den Stammdaten für die nachfolgenden Jahre immer noch falsche Daten drin stehen, obwohl gerade die doch von der Finanzverwaltung erzeugt werden.
                      • Mit dieser Erfahrung geht es mir einfach darum unnötigen Aufwand für mich zu vermeiden, und/oder zumindest vorgewarnt zu sein.
                      • Nach den bissherigen Antworten und meinen eigenen Beobachtungen würde ich jetzt davon ausgehen, dass das analog zu der Vermutung von multi nach dem nächsten Steuerbescheid dann hoffentlich für alle noch ausstehenden Jahre richtig aktualisiert werden.
                      Nennt mich naiv, aber ich habe auch die Hoffnung, dass die Entwickler der Software gelegentlich hier rein schauen und hier diskutierte Themen aufgreifen und ändern, verbessern oder neu aufnehmen. Ich zumindest habe das in meiner aktiven Zeit so gehandhabt.

                      Ich werde euch berichten wie es dann nach dem noch ausstehenden Bescheid aussieht.

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                        #12
                        In meinen Augen besteht das Hauptproblem darin, dass es in Mein Elster nur alle Bescheinigungen "eingefüllt" werden können. Wird also der Abruf wiederholt durchgeführt, weil bei der Iteration davor noch nicht alle Bescheinigungen da waren, dürften auch die (händisch korrigierten) Stammdaten wieder überschrieben werden.

                        Das ist für mich der wesentliche Designfehler beim Abruf über Mein Elster (Elfo konnte das besser!).

                        ​​​​​Es ist originell, dass derjenige, der sich hier wegen jedem Furz über die digitale Unfähigkeit der Verwaltung und Finanzverwaltung im Besonderen wortreich auslässt, das Problem für irrelevant erklärt. Aber die Hybris von Steuerberatern ist ja bekannt.

                        Entwickler lesen hier anscheinend gelegentlich mit, sie äußern sich aber nur sehr selten.

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                          #13
                          Entwickler lesen hier anscheinend gelegentlich mit, sie äußern sich aber nur sehr selten.
                          Ich habe ja hier empfohlen, bei der angekündigten Überarbeitung des Bescheinigungsabrufs die Einzelübernahme zu implementieren.

                          Ich bin gespannt, wann und ob das kommt. https://forum.elster.de/anwenderforu...457#post438457
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Diese Woche gibt es zweimal die Chance.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Ich bin gespannt, wann und ob das kommt. https://forum.elster.de/anwenderforu...457#post438457
                              Wobei das primär die gleichzeitige Übernahme von Bescheinigungen beider Personen Zusammenveranlagung adressiert (und insbesondere das bekannte Problem abdeckt, dass beim individuellen Abruf Daten des anderen Ehegatten bei der Kirchensteuer überschrieben werden).

                              Änderungen bzgl. der Selektion, welche Bescheinigungen übernommen werden sollen, entnehme ich der Ankündigung nicht, eher im Gegenteil einen integrierten Workflow, der Datenübernahme und Abruf in Einem umfasst (abgesehen davon, dass 2024 offensichtlich vorbei ist, aber solange es nicht so endet wie das 21 in Stuttgart21 bin ich sehr entspannt).

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