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    EÜR Zeile 106 + 107

    Hallo,

    als Freiberufler / Einzelunternehmer war mein Geschäftskonto in 2024 gleichzeitig mein privates Girokonto. Daher habe ich Geld entnommen, um es z. B. auf einem privaten Tagesgeldkonto anzulegen oder privat auszugeben und andererseits immer wieder Geld von einem anderen privaten Tagesgeldkonto auf das Geschäftskonto (Girokonto) überwiesen um z. B. betriebliche Ausgaben zu tätigen.

    Muss ich diese Entnahmen und Einlagen in die Zeilen 106 und 107 der EÜR eintragen?


    PS: Das betriebliche Kfz nutze ich auch privat (Fahrtenbuch). Diese Privatentnahme habe ich in Zeile 19 der EÜR eingetragen.

    #2
    Muss ich diese Entnahmen und Einlagen in die Zeilen 106 und 107 der EÜR eintragen?
    Einfach die Hilfe zu den Zeilen 106 und 107 der EÜR lesen. Dort wird das erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Den habe ich gelesen, und denke, dass ich sie eintragen muss. Da ich mir nicht vollkommen sicher war, schrieb ich die Frage.

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        #4
        ... und denke, dass ich sie eintragen muss
        So ist es ! Das ist auch nicht weiter tragisch, die über die Jahre kumulierten Einlagen und Entnahmen würden ja nur Bedeutung erlangen, wenn du

        sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050 € geltend machen würdest bzw. müsstest. Siehe § 4 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid!

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