Hallo,
als Freiberufler / Einzelunternehmer war mein Geschäftskonto in 2024 gleichzeitig mein privates Girokonto. Daher habe ich Geld entnommen, um es z. B. auf einem privaten Tagesgeldkonto anzulegen oder privat auszugeben und andererseits immer wieder Geld von einem anderen privaten Tagesgeldkonto auf das Geschäftskonto (Girokonto) überwiesen um z. B. betriebliche Ausgaben zu tätigen.
Muss ich diese Entnahmen und Einlagen in die Zeilen 106 und 107 der EÜR eintragen?
PS: Das betriebliche Kfz nutze ich auch privat (Fahrtenbuch). Diese Privatentnahme habe ich in Zeile 19 der EÜR eingetragen.
als Freiberufler / Einzelunternehmer war mein Geschäftskonto in 2024 gleichzeitig mein privates Girokonto. Daher habe ich Geld entnommen, um es z. B. auf einem privaten Tagesgeldkonto anzulegen oder privat auszugeben und andererseits immer wieder Geld von einem anderen privaten Tagesgeldkonto auf das Geschäftskonto (Girokonto) überwiesen um z. B. betriebliche Ausgaben zu tätigen.
Muss ich diese Entnahmen und Einlagen in die Zeilen 106 und 107 der EÜR eintragen?
PS: Das betriebliche Kfz nutze ich auch privat (Fahrtenbuch). Diese Privatentnahme habe ich in Zeile 19 der EÜR eingetragen.
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