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Aktieneinnahmen als Lohn versteuern

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    Aktieneinnahmen als Lohn versteuern

    Hallo,

    mein Arbeitgeber gibt jedes Jahr einen Betrag an Aktien als zusätzlichen Lohn raus. Normalerweise auch in der Steuer kein Problem (Arbeitslohn über mehrere Jahre).
    Nun gab es aber um 2011/2012 rum einen Brokerwechsel von Seiten meines Arbeitsgebers und durch persönliche Umstände war mein Konto bei dem Broker lange geschlossen.
    Keiner wußte so recht, wie wir das Geld auf mein Girokonto holen, denn das Konto beim Broker war ja geschlossen. Dann habe ich wieder lange Zeit nichts gemacht.
    Nun hat es sich aber letztes Jahr dann doch noch ergeben, dass mir von Broker Seite geholfen werden konnte und das Geld auf meinem Girokonto gelandet ist. Nun hat aber mein
    Arbeitgeber nichts mehr damit zu tun, d.h. keine Abrechnung von ihm über die Lohnsteuer. Wo muss ich es denn jetzt in der Steuererklärung eintragen?

    Danke im Voraus
    LittleAlien

    #2
    Hallo,

    die Versteuerung hat nichts mit der Auszahlung auf dein Girokonto zu tun, es zählt die ursprüngliche Zahlung (das muss kein Geld gewesen sein, Aktien sind dem gleichgestellt).
    Ergo muss der Arbeitgeber es - eigentlich - bereits als Lohnbestandteil (geldwerter Vorteil) versteuert haben.
    Außerdem kann das bereits verjährt sein.

    Was du selber versteuern musst ist der realisierte Kursgewinn beim Verkauf sowie Dividenden, jeweils in dem Jahr in dem sie angefallen sind.
    Ich gehe mal von einem ausländischen Depot aus. Dann muss das in der Anlage KAP wie folgt erklärt werden:

    Gewinne: Zeile 19 und 20
    Verluste: Zeile 19 und 23 (in Zeile 19 mit Minuszeichen, in Zeile 23 ohne)
    Dividenden:Zeile 19
    Quellensteuern: 41

    Hast du in einem Jahr insgesamt(!, alle deine Banken und Depots) weniger als 801 Euro (seit 2023 1.000 Euro) Kapitalerträge, dann kannst du es auch komplett weglassen.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      ich hänge mich mal an den Thread dran, da ich kein neues Thema eröffnen kann.

      Ich habe ein ähnliches Anliegen bezüglich Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG. Bestimmte Vermögensbeteiligungen.

      Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) ist ab 2024 nochmals von 1.440 EUR auf nun 2.000 EUR erhöht worden.

      Wo ziehe ich den Freibetrag im Elster Fromular ab? In Zeile 10 in der Lohnsteuerbescheinigung steht 6383 €, was dem Aktienverkauf entspricht.

      Kommentar

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