Beantragung der Steuererklärung?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • taxmax
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Guten Tag!

    Ich bin seit Oktober 2024 angestellt. Das heißt, es ist weniger als ein Jahr. Kann ich für die Steuererklärung alle Bezügemitteilung-Dokumente einreichen, die ich jeden Monat erhalten habe?oder sollte ich warten, bis es ein Jahr wird, und dann mein Jahresdokument einreichen?Danke

    Einen Kommentar schreiben:


  • Hans53
    antwortet
    Hallo an alle,

    wie sagt die Arbeitseinweiserin in einem Werbespot einer Versandfirma?

    >Ja wenn sie "studiert" sind, muß ich es ihnen natürlich erklären!<

    Gruß - Hans

    Einen Kommentar schreiben:


  • taxmax
    antwortet
    Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
    Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Steuererklärung.
    Dankeschön

    Einen Kommentar schreiben:


  • taxmax
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

    https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Dankeschön

    Einen Kommentar schreiben:


  • Prabha
    antwortet
    Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Steuererklärung.

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

    Einen Kommentar schreiben:


  • taxmax
    antwortet
    Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das gehörte ist doch dezent Übertrieben. Generell können nur Ausgaben berücksichtigt werden welche im Zusammenhang mit Einnahmen stehen.
    Entsprechend können diese Ausgaben auch in den jeweiligen Anlagen erklärt werden. Bei Arbeitslohn Anlage N, bei Vermietung Anlage V usw.

    Doch die Sortierung oder eine Liste welche Ausgaben wohin gehören gibt es nicht, dafür müssten wir deine Einkünfte und Ausgaben kennen...damit wären wir dann bei Steuerberatung und das wird in diesem Forum nicht gemacht.
    Danke. Aber ich werde alle meine Ausgaben einreichen. Ich denke, das wird kein Problem sein. Gibt es ein anderes Formular für Mietkosten?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Beamtenschweiß
    antwortet
    So langsam beschleicht mich das Gefühl, wir werden hier getrollt.

    Entweder das, oder der/die/das TE ist zu blöd zum lesen bzw. nicht in der Lage geschriebenen Text zu verstehen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gerald v. R.
    antwortet
    Hallo,

    das gehörte ist doch dezent Übertrieben. Generell können nur Ausgaben berücksichtigt werden welche im Zusammenhang mit Einnahmen stehen.
    Entsprechend können diese Ausgaben auch in den jeweiligen Anlagen erklärt werden. Bei Arbeitslohn Anlage N, bei Vermietung Anlage V usw.

    Doch die Sortierung oder eine Liste welche Ausgaben wohin gehören gibt es nicht, dafür müssten wir deine Einkünfte und Ausgaben kennen...damit wären wir dann bei Steuerberatung und das wird in diesem Forum nicht gemacht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Prabha
    antwortet
    Hallo taxmax,

    du wirst genau eine einzige Steuererklärung machen, in der alles, was relevant ist, eingetragen wird. (Und nicht eine für das Gehalt und eine für die Ausgaben)
    Wenn du Arbeitsmittel gekauft hast, gehören die in die Anlage N.

    Und noch einmal: Eine Steuererklärung wird nicht beantragt! Sie wird erstellt und beim Finanzamt abgegeben.

    Einen Kommentar schreiben:


  • taxmax
    antwortet
    Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn du in dein Benutzerkonto eingeloggt bist kannst du unter den Menüpunkten "Formulare & Leistungen" / "Alle Fomurlare" die Einkommensteuer für unbeschränkt steuerpflichtge finden und starten.

    Brauchen wirst du neben dem Hauptvordruck mindesten die Anlagen N und Vorsorgeaufwand.
    Guten Tag.

    Ich habe gehört, dass ich auch eine Steuererklärung für alles beantragen kann, was ich gekauft habe, Laptop usw. Wenn das stimmt, wie kann ich sie dann beantragen?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Prabha
    antwortet
    Hallo taxmax,
    ich fasse die Antworten hier mal für dich zusammen:

    - Es gibt eine Chance, dass du die einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommst, weil du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
    - Die Steuererklärung wird nicht beantragt, sondern abgegeben!
    - Für die Steuererklärung benötigst du die Lohnsteuerbescheinigung.
    - Du kannst auch noch andere Werte (z.B. selbst bezahlte Krankenversicherung (Januar bis September), private Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht) in den Formularen eintragen, aber vermutlich ist das nicht nötig. (s. Beitrag # 29))
    - Gehaltsabrechnungen werden für die Steuererklärung nicht benötigt.

    Sollte es noch andere Beschäftigungen in 2024 gegeben haben (Selbstständigkeit oder anderer Arbeitgeber, nicht pauschal versteuert), müssen die natürlich in der gleichen Steuererklärung auch angegeben werden, auch wenn es darin vielleicht noch keinen Lohnsteuerabzug gab.

    Und nun liegt es an dir, dich damit zu beschäftigen oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein zu gehen.


    Einen Kommentar schreiben:


  • reckoner
    antwortet
    Hallo taxmax,

    Ehrlich gesagt habe ich auf der Website gelesen, dass Sie Ihre vorherigen Gehaltsabrechnungen über die App einreichen können. Glaubst du auch, dass die Website es mir erlauben würde, meine "vorherigen" Gehaltsabrechnungen einzureichen?
    Wenn überhaupt dann wäre die Lohnsteuerbescheinigung relevant. Aber auch die benötigt das Finanzamt nicht, denn die ist schon dort (vom Arbeitgeber übermittelt).
    Durch den Belegabruf (Link zu einer Anleitung weiter oben im Thread) kannst du das automatisch ausfüllen lassen. Oder du lässt den Lohn einfach weg, das geht auch - nur stimmt dann die Vorausberechnung natürlich nicht.

    Von App's kann ich nur abraten. Nimm' Mein Elster und arbeite dich ein bisschen ein. Im nächsten Jahr kannst du die Erklärung kopieren und bist schon so gut wie fertig (nur die Zahlen ändern, geht ganz schnell, die Website zeigt dir sogar an wo genau du etwas eingetragen hast).

    Bei nur 3 Monaten als studentische Hilfskraft* sollte es reichen, nur die Anlage N abzugeben, und selbst da musst du außer dem Lohn nichtzs ausfüllen (bringt eh' nichts). Die Anlage Vorsorgeaufwand kannst du dir aber schon mal für die Zukunft anschauen, die braucht man normalerweise immer. Und alles andere kommt mit der Zeit, das lernst du schon (etwa Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen - um schon mal etwas zum studieren zu nennen).

    *EDIT: sorry, da sagtest ja wissenschaftliche Mitarbeiterin - aber ich denke trotzdem nicht, dass man da mehr als monatlich 4.000 Euro bekommt

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 14.04.2025, 14:09.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo taxmax!

    Wie kommen Sie denn auf die glorreiche Idee, für die Einkommensteuererklärung "Gehaltsabrechnungen einreichen" zu wollen ?

    Wieso recherchieren Sie nicht mal im Internet unter "Einkommensteuererklärung für Studenten" ?

    Ich bin raus!

    Einen Kommentar schreiben:


  • taxmax
    antwortet
    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Hallo taxmax !

    Hier findet keine Steuerberatung statt - wenn ich Ihnen diese zwei "Tipps" gegeben habe, dann war das eine Nettigkeit von mir die schon in Richtung "unerlaubte Steuerberatung" geht - und um Ihnen Stichworte zu geben, mit denen Sie im Internet weiterrecherchieren können!

    Sie sollten jetzt vielleicht nochmals "zurück auf Start" gehen und folgende Frage beantworten: Welche Software ist für mich die richtige Software?

    - Elster ist ein formularbasiertes Erfassungsprogramm mit Hilfen und Erläuterungen und Erfassungs-Hinweisen und -Fehlermeldungen - sonst nix, kein Beratungstool!

    Sie benötigen m.E. Beratung - also gehen Sie entweder
    - zum Steuerberater oder
    - zum Lohnsteuerhilfeverein
    oder
    Sie beschaffen sich ein Einkommensteuerprogramm, das Sie mit einem Frage-Antwort-Spiel durch den Formularkram leitet und Ihnen viel viel mehr Tipps gibt als Elster und wir hier im Forum Ihnen geben können!

    Mit ist bekannt, dass die Welt von Euch jungen Menschen nur noch aus "Smartphone" besteht - meintwegen, probieren Sie "Apps" aus, ich hab noch keine ausprobiert und mit dem Smartphone herumgefummelt und eine Einkommensteuereklärung damit versucht zu erstellen ...

    Sie können dann ja mal Ihre Erfahrungen damit posten!
    Ehrlich gesagt habe ich auf der Website gelesen, dass Sie Ihre vorherigen Gehaltsabrechnungen über die App einreichen können. Glaubst du auch, dass die Website es mir erlauben würde, meine "vorherigen" Gehaltsabrechnungen einzureichen?

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...