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Einkünfte aus Vermietung: Eigentümer sind eine Einzelperson + eine Erbengemeinschaft

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    Einkünfte aus Vermietung: Eigentümer sind eine Einzelperson + eine Erbengemeinschaft

    Liebe Elster-Gurus,

    ich habe folgende Ausgangssituation: Familie bestehend aus Vater, Mutter, 2 Kinder. Die Eltern sind Eigentümer eines Hauses (Vater und Mutter je 50%)

    Nach dem Tod der Mutter und dem Umzug des Vaters in ein Altenheim, soll das gemeinsame Haus nun vermietet werden.
    Derzeitige Eigentümer sind daher: Vater (50%) und die Erbengemeinschaft der Mutter (50%).
    Die Erbengemeinschaft besteht wiederum aus dem Vater (50%) und den beiden Kindern (je 25%).

    Wie gebe ich jetzt diese Konstellation in MeinElster im Hauptvordruck, Anlage FB, Anlage FE1 und Anlage KAP an für die Feststellungserklärung?

    Kann ich eine Grundstücksgemeinschaft aus Vater (75%) und den beiden Kindern (je 12,5%) angeben?
    Im Grundbuch steht der Vater (50%) und die Erbengemeinschaft (50%), es gab noch keine Erbauseinandersetzung.

    Danke im Voraus für die Hilfe.


    #2
    Kann ich eine Grundstücksgemeinschaft aus Vater (75%) und den beiden Kindern (je 12,5%) angeben?
    Üblich ist es, die Beteiligungsverhältnisse als Bruch anzugeben, also den Vater mit 3/4 und jedes Kind mit 1/8.

    Wie gebe ich jetzt diese Konstellation in MeinElster im Hauptvordruck, Anlage FB, Anlage FE1 und Anlage KAP an für die Feststellungserklärung?
    Bei Vermietung wirst du natürlich auch die Anlage V ausfüllen müssen. Wenn du momentan nur Kapitaleinkünfte erklären musst,

    brauchst du die Anlage FE 1 überhaupt nicht. Kapitalerträge müssen in der Anlage FE-KAP betragsmäßig aufgeteilt werden. Da betrifft aber nur

    die Kapitalerträge der Erbengemeinschaft, nicht die des Vaters.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die Antwort.

      Die verstorbene Mutter hatte auch eine vermietete Wohnung, die ihr zu 100% gehörte.
      Da muss ich eine Feststellungserklärung für die Erbengemeinschaft (Vater 1/2, Töchter je 1/4) machen (mit Anlagen FB, V, FE und KAP) und
      eine neue Steuernummer für die Erbengemeinschaft beantragen.

      Bei dem Haus (wie oben beschrieben) gibt es ja 2 Eigentümer: der Vater (mit seiner Steuernummer) und die Erbengemeinschaft (mit der neu beantragten Steuernummer).

      Wenn ich jetzt, wie in Deiner Antwort auch vorgeschlagen, für das Haus anteilig (Vater 3/4, Töchter je 1/8) eine andere Feststellungserklärung erstellen muss,
      weiß ich nicht, ob es da auch eine neue Steuernummer gibt?

      Viele Grüße

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        #4
        Heißt das, dass ich für das Haus (Vater 3/4, Kinder je 1/8) und die Wohnung (Vater 1/2, Kinder je 1/4) zwei unterschiedliche neue Steuernummern bekomme???

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          #5
          Heißt das, dass ich für das Haus (Vater 3/4, Kinder je 1/8) und die Wohnung (Vater 1/2, Kinder je 1/4) zwei unterschiedliche neue Steuernummern bekomme???
          Davon würde ich ausgehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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