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Nachricht an Finanzamt: Steuernummer liegt nicht vor, Aktenzeichen wird abgelehnt

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    Nachricht an Finanzamt: Steuernummer liegt nicht vor, Aktenzeichen wird abgelehnt

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem:

    Wir müssen an ein Finanzamt (hier Eggenfelden) eine Nachricht per ELSTER senden.
    Es geht in dem Fall um eine Erbschaftsteuerangelegenheit. Hier gibt es (noch) keine Steuernummer.
    Das vom Finanzamt mitgeteilte Aktenzeichen wird als nicht zulässig abgewiesen.
    Das ist auch kein Einzelfall sondern tritt immer auf.

    Gibt es eine Möglichkeit eine Nachricht an ein bestimmtes Finanzamt zu senden, ohne dass eine Steuernummer und/oder ein Aktenzeichen angegeben wird?
    Nach Auskunft des Finanzamts sollte das gehen - wir finden nur keine Möglichkeit?!

    Danke schon mal vorab,

    Bernhard Holleitner

    #2
    Hallo bernhardholleitner!

    grafik.png

    Da steht als letzter Satz "Anzeige eines erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs" - also sollte eine "Sonstige Nachricht" ohne Steuernummer und ohne Aktenzeichen absendbar sein !?

    grafik.png

    gem. Hilfe soll das Aktenzeichen nur für Grundsteuerfälle verwendet werden ... !?

    ich habe es gerade getestet - es kommt ohne Steuernummer und ohne Aktenzeichen immer ein Prüf-Fehler ... !?

    grafik.png

    erhalten Sie einen anderen Prüffehler ?

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      #3
      Aus der Elster-Hilfe: Jeder Bearbeitungsfall im Finanzamt erhaelt grundsaetzlich eine Steuernummer. Diese wird dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt mitgeteilt. Die Anzahl an Ziffern unterscheidet sich dabei zwischen den einzelnen Bundeslaendern.

      Also nochmals beim Finanzamt anrufen und nach der Steuernummer fragen. Ein Aktenzeichen wird hier nicht akzeptiert, sondern nur fuer Grundsteuerangelegenheiten.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Hallo bernhardholleitner!

        Haben Sie alle denkbaren Varianten des Aktenzeichens schon ausprobiert - also mit und ohne "/" Schrägstrich, mit und ohne " " blank usw. ?

        Dann bleibt nur noch der Kontaktweg über die homepage des zuständigen Finanzamtes!

        Außerdem eine Bitte: Nehmen Sie mit der Hotline / dem Support Kontakt auf, da muss (!) sich die Softwareschmiede mal mit befassen:
        https://www.elster.de/eportal/wizard...ular-1/eingabe
        Zuletzt geändert von Uwe64; 12.02.2025, 10:33.

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          #5
          Nach meinem Verständnis sollte dieses Formular funktionieren: https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-1/eingabe

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            #6
            Hallo HundKatzeMaus!

            Jeder Bearbeitungsfall im Finanzamt erhaelt grundsaetzlich eine Steuernummer. Diese wird dem Steuerpflichtigen vom Finanzamt mitgeteilt
            stimmt so leider nicht, es gibt immer Sachverhalte, da gibt es "zuerst" mal nur ein Aktenzeichen, und erst im weiteren Verfahrensablauf wird dann eine Steuernummer vergeben ..

            außerdem ist "amtlich gewollt", siehe oben, dass die "Anzeige eines erbschafts-/schenkungssteuerlichen Erwerbs" über "Sonstige Nachricht" erfolgen soll - da gibt es "nie" eine Steuernumer und auch kein Aktzenzeichen, weil das Amt ja noch gar nix von seinem Glück weiß, dass da Steuern entstanden sind ... !

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Nach meinem Verständnis sollte dieses Formular funktionieren: https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-1/eingabe
              Korrekt, in diesem "Kontaktformular für steuerliche Fragen" gibt es explizit die Möglichkeit, nur das "zuständige Finanzamt" anzugeben.

              Dieses Formular ist aber nicht über ElsterOnline erreichbar ...

              Außerdem gibt es auch noch das "Kontaktformular für nicht-steuerliche Fragen", da wird gleich gar nicht nach der Steuernummer oder einem Aktenzeichen gefragt, sondern nur nach dem zuständigen Finanzamt https://www.elster.de/eportal/wizard...icht-4/eingabe

              Aber auch dieses Formular ist nicht über ElsterOnline erreichbar ...

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                #8
                Es ist fuer mich unverstaendlich und sogar ein Witz, dass man diese beiden Kontaktformulare nicht frei verfuegbar im Elsterportal unter Formulare und Leistungen findet. ;-(
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Nach meiner Erfahrung vergeben die für die Erbschaftsteuer in Bayern zuständigen Finanzämter vorab immer.Aktenzeichen (Ermittlungskennzeichen)

                  und keine Steuernummern. Die Steuernummer gibt es nach meiner Erfahrung erst mit dem Erbschaftsteuerbescheid, die Aktenzeichen funktionieren

                  bei der Sonstigen Nachricht nicht.

                  Wenn man definitiv weiß, dass Erbschaftsteuer anfallen wird, kann man statt der Meldung nach § 30 ErbStG gleich eine Erbschaftsteuererklärung einreichen.

                  Dort lassen sich nämlich das Bundesland und das Finanzamt vorab auswählen, da sollte auch das Aktenzeichen akzeptiert werden, außerdem spart man

                  sich Doppelarbeit und vergisst nichts, was bei der Meldung nach § 30 ErbStG durchaus passieren kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Diese Kontaktformulare sind für nicht authentifizierte Bürger gedacht, die z. B. Fragen zum Anmeldungsprozess oder allgemeine Fragen haben. Im Gegensatz zur Elsteronline Nachricht ist damit also keine elektronische Unterschrift verbunden. Ist Ersatz für in manchen Bundesländern wweggefallene E-Mail-Möglichkeit.

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