Hallo,
ich bin unmittelbar begünstig und kann daher die Anlage AV ausfüllen , in der Zeile 6 sollen die betragspflichtigen Einnahmen, die in der Meldebescheinung zur Sozialversicherung, aufgelistet sind, angeben werden. Soweit so gut. Aber was ist wenn man innerhalb des Jahres 3 Arbeitgeber hatte und somit drei Meldebescheinigungen. Muss man dies dann extren zusammen rechnen?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort.
ich bin unmittelbar begünstig und kann daher die Anlage AV ausfüllen , in der Zeile 6 sollen die betragspflichtigen Einnahmen, die in der Meldebescheinung zur Sozialversicherung, aufgelistet sind, angeben werden. Soweit so gut. Aber was ist wenn man innerhalb des Jahres 3 Arbeitgeber hatte und somit drei Meldebescheinigungen. Muss man dies dann extren zusammen rechnen?
Vielen Dank schonmal für jede Antwort.
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