Hallo, ich hatte bisher eine unbefristete Teil-Erwerbsminderungsrente - gerechnet von der VBL bis zur Regelaltersrente, das machte 10 % zu versteuernden Ertragsanteil auf einen Teilbetrag der VBL-Rente. (ein anderer Teilbetrag ist voll steuerpflichtig, um den geht es nicht.)
Von der DRV bekam ich nun eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Die darin enthaltene Teilerwerbsminderungsrente ist immer noch unbefristet und geht bis zur Regelaltersrente. Die Auffüllung zur vollen Erwerbsminderungsrente, sprich die zweite Hälfte, ist bis 2027 befristet.
Nun habe ich für 2024 von der VBL eine Bescheinigung bekommen, die einen Ertragsanteil von 2 % ausweist. Da wird nicht unterschieden, ob ein Teil weiter bis zur Regelaltersrente läuft oder nicht.
Muss ich mir da Gedanken machen, dass sich der Ertragsanteil nun jedes Jahr ändert? Oder nehme ich den Belegabruf wie er kommt?
Ich hoffe, es hat überhaupt irgendjemand verstanden, was ich meine.
Von der DRV bekam ich nun eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Die darin enthaltene Teilerwerbsminderungsrente ist immer noch unbefristet und geht bis zur Regelaltersrente. Die Auffüllung zur vollen Erwerbsminderungsrente, sprich die zweite Hälfte, ist bis 2027 befristet.
Nun habe ich für 2024 von der VBL eine Bescheinigung bekommen, die einen Ertragsanteil von 2 % ausweist. Da wird nicht unterschieden, ob ein Teil weiter bis zur Regelaltersrente läuft oder nicht.
Muss ich mir da Gedanken machen, dass sich der Ertragsanteil nun jedes Jahr ändert? Oder nehme ich den Belegabruf wie er kommt?
Ich hoffe, es hat überhaupt irgendjemand verstanden, was ich meine.
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