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Wirtschafts-Identifikationsnummer - wie rufe ich sie ab?

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    Wirtschafts-Identifikationsnummer - wie rufe ich sie ab?

    Hallo,

    wohl weil ich neben meinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ab und an nebenberuflich tätig bin, habe ich nun eine Mail von ELSTER erhalten:

    Guten Tag,

    Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit.

    Weitere Informationen zum Empfang Ihrer Wirtschaftsidentifikationsnummer finden Sie unter www.bzst.de/widnr/ im Abschnitt "Mitteilung der W-IdNr." und dort unter "Mitteilung über ELSTER".

    Dies ist eine maschinell erzeugte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese E-Mail-Adresse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Bundeszentralamt für Steuern
    Leichter gesagt als getan. Wo finde ich die "W-IdNr." im ELSTER-Portal? Die verlinkten Hilfeseiten helfen mir jedenfalls nicht weiter.

    Frank

    #2
    Hallo centaur,

    was ist an der Erklärung unter "Mitteilung der W-IdNr." nicht verständlich?

    Da ich eine USt-ID habe, kann ich nicht ausprobieren, ob der Weg über Elster funktioniert wie beschrieben.
    Aber beim lesen liest sich der Weg ziemlich schlüssig.

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      #3
      Die im Link gesagten Saetze sind m.E. doch ziemlich eindeutig formuliert:

      "Bei wirtschaftlich Taetigen, denen bereits vor der Einfuehrung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht. Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veroeffentlichte oeffentliche Bekanntmachung darueber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist."

      "Bei wirtschaftlich Taetigen, die keine USt-IdNr. besitzen oder ihre wirtschaftliche Taetigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der W-IdNr. ueber ELSTER. Sie erhalten Ihre W-IdNr. direkt ueber Ihr ELSTER-Benutzerkonto, sobald Sie der Bevollmaechtigung zur Mitteilung in ELSTER zugestimmt haben. Voraussetzung ist daher, dass Sie ueber ein ELSTER-Benutzerkonto verfuegen und der Mitteilung ueber ELSTER zustimmen."
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar


        #4
        Ich hatte alles gemacht wie angegeben, aber dennoch keine W-IdNr. gefunden.

        Aaaaber: Als ich mich eben einloggte, wurde mir sofort die Benachrichtigung über den Erhalt einer neuen Nachricht mit der W-IdNr. angezeigt. Mir scheint, die Ankündigungsmail ("steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit"!) ging dann doch der tatsächlichen Bereitstellung voraus.

        Kommentar


          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Die im Link gesagten Saetze sind m.E. doch ziemlich eindeutig formuliert:

          "Bei wirtschaftlich Taetigen, denen bereits vor der Einfuehrung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht. Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veroeffentlichte oeffentliche Bekanntmachung darueber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist."

          "Bei wirtschaftlich Taetigen, die keine USt-IdNr. besitzen oder ihre wirtschaftliche Taetigkeit neu aufnehmen, erfolgt die Bekanntgabe der W-IdNr. ueber ELSTER. Sie erhalten Ihre W-IdNr. direkt ueber Ihr ELSTER-Benutzerkonto, sobald Sie der Bevollmaechtigung zur Mitteilung in ELSTER zugestimmt haben. Voraussetzung ist daher, dass Sie ueber ein ELSTER-Benutzerkonto verfuegen und der Mitteilung ueber ELSTER zustimmen."
          NB: Ich hatte die "Bevollmächtigung zur Mitteilung in ELSTER" schon längst aktiviert! Insofern verstehe ich nicht, dass mir beim Einloggen nach Erhalt der Mail die Benachrichtigung nicht sofort angezeigt wurde, sondern erst Tage später.

          Sei's drum: Jetzt habe ich sie ja erhalten!

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