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Elsterkonto bei Tod

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    Elsterkonto bei Tod

    Hallo zusammen,
    nachdem ich jetzt doch über 80 bin, habe ich mich mal mit dem digitalen Nachlass beschäftigt. Wenn ich eines Tages nicht mehr bin, wird meine Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Steuererklärung machen müssen, Z.Zt. mache diese freiwillig, weil ich meine Quellensteuer wieder haben will. Dazu folgende Fragen:

    - Was passiert mit meinem Elster Konto wenn ich auch beim Finanzamt amtlich gestorben bin, wird das dann gelöscht ?
    - Kann mein Schwiegersohn das Konto einfach übernehmen und dann die Steuererklärung für meine Frau machen ?
    - Kann ich da jetzt schon entsprechende Vorkehrungen in Elster treffen ?
    - Welche anderen Hinweise/Vorschläge könnt Ihr mir da geben ?

    Vielen Dank.
    Gruß Klaus

    #2
    Was passiert mit meinem Elster Konto wenn ich auch beim Finanzamt amtlich gestorben bin, wird das dann gelöscht ?
    Es passiert nichts, das Konto bleibt unverändert bestehen. Es kann weiter genutzt werden, vorausgesetzt, die Zugangsdaten sind bekannt.

    Das Zertifikat könnte sogar verlängert werden. Auch die Bescheinigungen für das Sterbejahr bleiben abrufbar, wenn der Abruf bereits zu

    Lebzeiten eingerichtet war.

    Kann mein Schwiegersohn das Konto einfach übernehmen und dann die Steuererklärung für meine Frau machen ?
    Prinzipiell ja. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Erklärungen für deine Frau kann er ja auch über sein eigenes Konto erstellen.

    Kann ich da jetzt schon entsprechende Vorkehrungen in Elster treffen ?
    In Mein ELSTER selbst wenig. Du könntest eine andere E-Mailadresse hinterlegen, sonst fällt mir auf Anhieb nichts ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      vielen Dank, für Deine Antwort.
      Erklärungen für deine Frau kann er ja auch über sein eigenes Konto erstellen.
      Aber dann müssten ja alle Berechtigungen (z.B. Bescheinigungsabruf) erst wieder eingerichtet werden, richtig ?
      Gruß Klaus

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        #4
        Aber dann müssten ja alle Berechtigungen (z.B. Bescheinigungsabruf) erst wieder eingerichtet werden, richtig ?
        Das ist richtig, geht aber doch ganz einfach !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Gpswanderer!

          Ergänzend zu Charlie24:

          Kann mein Schwiegersohn das Konto einfach übernehmen und dann die Steuererklärung für meine Frau machen ?
          Für das Jahr Ihres Todes ist das die einzige Möglichkeit, den Bescheinigungsabruf Ihrer Daten durchzuführen!

          Aber dann müssten ja alle Berechtigungen (z.B. Bescheinigungsabruf) erst wieder eingerichtet werden, richtig ?
          Das geht dann natürlich nur für Ihre Ehefrau, also eben nicht für "alle" !

          Welche anderen Hinweise/Vorschläge könnt Ihr mir da geben ?
          Ihrer Frau und/oder Ihrem Sohn sollte nicht nur das Passwort bekannt sein, sondern auch, wo Sie das Zertifikat abgelegt haben - ich habe gerade einen Fall auf dem Tisch, da war es den Hinterbliebenen nicht möglich, das Zertifikat zu finden - es gab einen PC, einen Laptop, mehrere externe Platten, mehrere USB-Sticks, keine einheitliche Datensicherung, aber irgend ein "geheimer" Datenträger hat der Verstorbene wohl so gut versteckt, dass der bis heute nicht gefunden wurde ...

          Alle Daten bekommen Sie vielleicht von den Datenabsendern - wenn die nicht irgendeine Datenschutzregelung daran hindert ...

          In unserem Fall hat mir das Finanzamt sämtliche eDaten zugesendet gegen Vorlage des Testamentes bzw. des Erbscheins ...
          Zuletzt geändert von Uwe64; 14.02.2025, 18:31.

          Kommentar


            #6
            Das geht dann natürlich nur für Ihre Mutter, also eben nicht für "alle" !
            Es geht um seine Frau bzw. dann um seine Witwe oder aus der Sicht des Schwiegersohns eben um die Bescheinigungen der Schwiegermutter.

            Ihrer Frau und/oder Ihrem Sohn sollte nicht nur das Passwort bekannt sein, sondern auch, wo Sie das Zertifikat abgelegt haben
            Die Zertifikatsdatei kann man bereits zu Lebzeiten kopieren. Von der sollte es sowieso immer eine Sicherheitskopie auf einem externen Datenträger geben.

            In unserem Fall hat mir das Finanzamt sämtliche eDaten zugesendet gegen Vorlage des Testamentes bzw. des Erbscheins ...
            Da würde ich mich jetzt nicht darauf verlassen. Ich habe zwar auch schon mit Sachbearbeitern zu tun gehabt, die mir e-Daten telefonisch durchgegeben

            haben, aber selbstverständlich ist das nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
              Aber dann müssten ja alle Berechtigungen (z.B. Bescheinigungsabruf) erst wieder eingerichtet werden, richtig ?
              Wenn die Erklärungen in naher oder ferner Zukunft vom Schwiegersohn erstellt werden sollen - was ich im Übrigen auch für sinnvoll halte - dann ist das so auch richtig. Die Abrufberechtigungen müssen auf alle Fälle noch zu Lebzeiten beantragt werden.

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