Hallo,
wir haben eine GBR aufgelöst und in dem Zuge eine landwirtschaftliche Fläche verkauft. Der Veräußerungsgewinn bei meinem Anteil liegt erheblich höher als der Freibetrag von 45000€.
Da ich bereits das 55. Lebensjahr erreicht habe tritt der § 34 Abs. 3 EStG in Kraft:
Der nach Abzug des Freibetrags verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt. Er kann auf Antrag auch mit einem ermäßigten Steuersatz, und zwar mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes und mindestens14%, versteuert werden.
Nun habe ich einen Vorrauszahlungsbescheid, wo der ermäßigter Steuersatz nicht berücksichtigt wurde, bekommen.
Meine Frage: Wo und wie beantrage ich den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG bei Elster? Meine Steuererklärung für 2024 habe ich noch nicht beim Finanzamt eingereicht.
Der Betrag vom Vorrauszahlungsbescheid wird mir am kommenden Freitag eingezogen. Kann ich dieses noch umgehen?
wir haben eine GBR aufgelöst und in dem Zuge eine landwirtschaftliche Fläche verkauft. Der Veräußerungsgewinn bei meinem Anteil liegt erheblich höher als der Freibetrag von 45000€.
Da ich bereits das 55. Lebensjahr erreicht habe tritt der § 34 Abs. 3 EStG in Kraft:
Der nach Abzug des Freibetrags verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt. Er kann auf Antrag auch mit einem ermäßigten Steuersatz, und zwar mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes und mindestens14%, versteuert werden.
Nun habe ich einen Vorrauszahlungsbescheid, wo der ermäßigter Steuersatz nicht berücksichtigt wurde, bekommen.
Meine Frage: Wo und wie beantrage ich den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG bei Elster? Meine Steuererklärung für 2024 habe ich noch nicht beim Finanzamt eingereicht.
Der Betrag vom Vorrauszahlungsbescheid wird mir am kommenden Freitag eingezogen. Kann ich dieses noch umgehen?
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