Bei der Prüfung und Steuerberechnung wird ein willkürlicher Wert zur Beitragsrückerstattung zur Krankenversicherung zu ungunsten des Mandanten berücksichtigt, welcher in keiner Weise eingetragen wurde.
Steuerberechnung ist fehlerhaft
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Vielleicht Daten aus dem Vorjahr ? Man muss die Einträge in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 23 ff) überprüfen.
Beitragserstattungen stehen in Zeile 25.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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