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Feststellungserklärung ESt 1 B, FB

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    Feststellungserklärung ESt 1 B, FB

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig (?)

    Mein Bruder und ich haben im letzten Jahr das elterliche Grundstück nebst Einfamilienhaus notariell überschrieben bekommen (50/50). Unsere Eltern wohnen dort weiterhin mietfrei.
    In einem Teil des Hauses ist zur Miete ein kleines Ladenlokal einegrichtet.

    Müssen wir beide jeder für sich eine Feststellungserklärung (plus FB) einreichen oder nur einer von uns?
    Wenn ja stellt sich die Frage nach der Bezeichnung, Rechtsform und Sitz der "Gesellschaft"?
    Mein Wohnsitz? Ort der Immobilie? Art des Beteiligten?

    Sollte ich das von einem Steuerberater erledigen lassen?

    Beste Grüße

    #2
    Die Gesellschaft gibt eine Feststellungserklärung ab. Sitz der Gesellschaft ist dort, von wo die Gesellschaft verwaltet wird, also wo z. B. die Abrechnungen erstellt werden, die Steuererklärungen etc.

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      #3
      Müssen wir beide jeder für sich eine Feststellungserklärung (plus FB) einreichen oder nur einer von uns?
      Es muss nur eine Feststellungserklärung für die Grundstücksgemeinschaft eingereicht werden. Wer das macht, ist egal.

      Man kann dem Finanzamt eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht übermitteln. Wenn noch keine Steuernummer erteilt ist,

      macht man das besser analog. Es müsste aber auch in der Erklärung selbst möglich sein.

      Wenn ja stellt sich die Frage nach der Bezeichnung, Rechtsform und Sitz der "Gesellschaft"?
      Ihr habt Vornamen und Nachnamen. Falls die Nachnamen identisch sind, könnt ihr ja die beiden Vornamen mit einbeziehen, also z. B. Johann und Karl Mustermann

      Die Rechtsform ist Gemeinschaft, nicht rechtsfähig

      Mein Wohnsitz? Ort der Immobilie? Art des Beteiligten?
      Wer von euch verwaltet das Grundstück ? Dessen Wohnort gibt man bei Grundstücksgemeinschaften an. Ihr seid beide natürliche Personen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
        Bei Zeile 19 "Art der Beteiligung" gibts noch Konflikte # keine Angabe wird wohl hier nicht akzeptiert.
        grafik.png

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          #5
          Keine Angabe wird nicht akzeptiert ! Richtig ist: Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Moin,
            das hat schon mal funktioniert. Zumindest bei der Feststellungserklärung treten jetzt keine Konflikte bei der Prüfung mehr auf.
            Thx.

            Wohin müssen denn jetzt Einnahmen und Ausgaben geschrieben werden? Wenn ich das hier so richtig mitbekommen habe
            sind da die Anlage V (ESt 1A) und die Anlage FE 1 von Bedeutung (?)....
            Muß mein Bruder und ich da jetzt die identischen Beträge (Mieteinahmen, Betriebskosten, etc.) eintragen?
            Gibts da sowas wie einen Freibetrag bei den Einnahmen?

            BG
            Hummel25

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              #7
              https://forum.elster.de/anwenderforu...419#post443419

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                #8
                Ihr gebt in der Anlage V der Feststellungserklärung die Einnahmen aus der Vermietung des Ladenlokals ein. Die Ausgaben könnt Ihr nur voll ansetzen, soweit sie ausschließlich für den vermieteten Teil angefallen sind (direkt zuordenbare Werbungskosten). Soweit sie auf das gesamte Haus entfallen (z. B. Dachreparatur usw.) müssen sie anteilig gekürzt werden und zwar nach den Flächenanteilen. Die Anlage V bietet dafür verschiedene Felder an, bei denen dann der auf den Laden entfallende Prozentsatz anzugeben ist. Unter dem Strich ergibt sich dann ein Überschuss (oder ein Verlust), der Euch jeweils zur Hälfte zugerechnet wird und den ihr in Euren eigenen Steuererklärungen in den Anlage V-sonstige angeben könnt. Ihr könnt den Betrag dort aber auch offen lassen und die Bearbeitung der Feststellungserklärung abwarten. Das Finanzamt übermittelt das Ergebnis des Feststellungsverfahrens sowieso an Eure jeweiligen persönlichen Veranlagungsbezirke.

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