Feststellungserklärung ESt 1 B, FB

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  • Hummel25
    Neuer Benutzer
    • 16.02.2025
    • 8

    #1

    Feststellungserklärung ESt 1 B, FB

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig (?)

    Mein Bruder und ich haben im letzten Jahr das elterliche Grundstück nebst Einfamilienhaus notariell überschrieben bekommen (50/50). Unsere Eltern wohnen dort weiterhin mietfrei.
    In einem Teil des Hauses ist zur Miete ein kleines Ladenlokal einegrichtet.

    Müssen wir beide jeder für sich eine Feststellungserklärung (plus FB) einreichen oder nur einer von uns?
    Wenn ja stellt sich die Frage nach der Bezeichnung, Rechtsform und Sitz der "Gesellschaft"?
    Mein Wohnsitz? Ort der Immobilie? Art des Beteiligten?

    Sollte ich das von einem Steuerberater erledigen lassen?

    Beste Grüße
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Die Gesellschaft gibt eine Feststellungserklärung ab. Sitz der Gesellschaft ist dort, von wo die Gesellschaft verwaltet wird, also wo z. B. die Abrechnungen erstellt werden, die Steuererklärungen etc.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45939

      #3
      Müssen wir beide jeder für sich eine Feststellungserklärung (plus FB) einreichen oder nur einer von uns?
      Es muss nur eine Feststellungserklärung für die Grundstücksgemeinschaft eingereicht werden. Wer das macht, ist egal.

      Man kann dem Finanzamt eine Vertretungs- und Empfangsvollmacht übermitteln. Wenn noch keine Steuernummer erteilt ist,

      macht man das besser analog. Es müsste aber auch in der Erklärung selbst möglich sein.

      Wenn ja stellt sich die Frage nach der Bezeichnung, Rechtsform und Sitz der "Gesellschaft"?
      Ihr habt Vornamen und Nachnamen. Falls die Nachnamen identisch sind, könnt ihr ja die beiden Vornamen mit einbeziehen, also z. B. Johann und Karl Mustermann

      Die Rechtsform ist Gemeinschaft, nicht rechtsfähig

      Mein Wohnsitz? Ort der Immobilie? Art des Beteiligten?
      Wer von euch verwaltet das Grundstück ? Dessen Wohnort gibt man bei Grundstücksgemeinschaften an. Ihr seid beide natürliche Personen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Hummel25
        Neuer Benutzer
        • 16.02.2025
        • 8

        #4
        Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
        Bei Zeile 19 "Art der Beteiligung" gibts noch Konflikte # keine Angabe wird wohl hier nicht akzeptiert.
        grafik.png

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45939

          #5
          Keine Angabe wird nicht akzeptiert ! Richtig ist: Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Hummel25
            Neuer Benutzer
            • 16.02.2025
            • 8

            #6
            Moin,
            das hat schon mal funktioniert. Zumindest bei der Feststellungserklärung treten jetzt keine Konflikte bei der Prüfung mehr auf.
            Thx.

            Wohin müssen denn jetzt Einnahmen und Ausgaben geschrieben werden? Wenn ich das hier so richtig mitbekommen habe
            sind da die Anlage V (ESt 1A) und die Anlage FE 1 von Bedeutung (?)....
            Muß mein Bruder und ich da jetzt die identischen Beträge (Mieteinahmen, Betriebskosten, etc.) eintragen?
            Gibts da sowas wie einen Freibetrag bei den Einnahmen?

            BG
            Hummel25

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15383

              #7
              Hallo zusammen, ich weiß leider aktuell nicht weiter wie ich die vermietete Wohnung, welche meiner Schwester und mir zu jeweils 1/2 Anteil gehört, in der Steuererklärung ansetzen soll. Ich habe nun - nicht wissend, ob das so korrekt ist - in der Anlage V "meinen" Anteil an Ausgaben und Einnahmen angesetzt. D.h. die

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              • Telepeter
                Erfahrener Benutzer
                • 17.02.2023
                • 1484

                #8
                Ihr gebt in der Anlage V der Feststellungserklärung die Einnahmen aus der Vermietung des Ladenlokals ein. Die Ausgaben könnt Ihr nur voll ansetzen, soweit sie ausschließlich für den vermieteten Teil angefallen sind (direkt zuordenbare Werbungskosten). Soweit sie auf das gesamte Haus entfallen (z. B. Dachreparatur usw.) müssen sie anteilig gekürzt werden und zwar nach den Flächenanteilen. Die Anlage V bietet dafür verschiedene Felder an, bei denen dann der auf den Laden entfallende Prozentsatz anzugeben ist. Unter dem Strich ergibt sich dann ein Überschuss (oder ein Verlust), der Euch jeweils zur Hälfte zugerechnet wird und den ihr in Euren eigenen Steuererklärungen in den Anlage V-sonstige angeben könnt. Ihr könnt den Betrag dort aber auch offen lassen und die Bearbeitung der Feststellungserklärung abwarten. Das Finanzamt übermittelt das Ergebnis des Feststellungsverfahrens sowieso an Eure jeweiligen persönlichen Veranlagungsbezirke.

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                • Hummel25
                  Neuer Benutzer
                  • 16.02.2025
                  • 8

                  #9
                  Hallo,
                  ich sehe grade in meinem Elsterportal das das Hauptformular ESt 1B für 2023 ist.
                  Ich will aber für 2024 erklären.
                  Gibt es auch eins für 2024? Hab ich es einfach nur nicht gefunden?

                  image.png

                  BG
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar

                  • Telepeter
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.02.2023
                    • 1484

                    #10
                    Das Formular für 2024 sollte inzwischen freigeschaltet sein. Ich habe schon 2024er Feststellungserklärungen gemacht.

                    Kommentar

                    • Hummel25
                      Neuer Benutzer
                      • 16.02.2025
                      • 8

                      #11
                      Ah...
                      Danke :-)

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45939

                        #12
                        Das Formular für 2024 sollte inzwischen freigeschaltet sein.
                        Wieso sollte ? Das Jahr 2024 ist seit 25. März freigeschaltet, ich habe die erste Erklärung für 2024 am 26. März übermittelt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15383

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wieso sollte ?
                          Vielleicht weil das jemand heute offenbar nicht gefunden hat, das für 2023 aber schon.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45939

                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Vielleicht weil das jemand heute offenbar nicht gefunden hat, das für 2023 aber schon.
                            Wenn ich aktuell eine ESt 1 B starte, wird mir das Jahr 2024 angezeigt und nicht das Jahr 2023.

                            Ich muss da nicht nach dem Formular für 2024 suchen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15383

                              #15
                              Ich muss die ESt 1 B gar nicht starten

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