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Absetzen Handwerkerkosten trotz Wohnrecht

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    Absetzen Handwerkerkosten trotz Wohnrecht

    Hallo,

    ich möchte gerne für 2024 Handwerkerkosten/Reparaturkosten an meiner Zentralheizungsanlage steuerlich absetzen.

    In meinem von mir und meiner Familie bewohnten Zweifamilienhaus hat meine Tante eine eigene Wohnung und ein lebenslanges, dingliches Wohnrecht.
    Die Reparatur der Zentralheizung betrifft quasi auch ihren Haushalt, obwohl sie nichts dafür bezahlen muss.

    Kann ich die Reparaturkosten der Zentralheizung trotzdem als Handwerkerleistung über meine Steuerklärung voll absetzen, obwohl es nicht zu 100% meinen Haushalt betrifft?

    VG Markus

    #2
    Aus meiner Sicht nur das, was nach dem Verhältnis der Wohnflächen (50/50?) auf deine Wohnung entfällt. Und auch nur die Lohnkosten, nicht das Material.

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      #3
      ...den Lohnkostenanteil des Handwerkers würde ich dann einfach im Formular im Verhältnis der Wochnflächen reduzieren?
      Also, wenn ich z.B. 500 EUR Lohnkosten habe, gebe ich bei 50/50 Wohnflächenanteil einfach 250 EUR als Handwerkerleistung an?

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        #4
        ja, brutto.

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          #5
          Hallo Markus567!

          1. Es wird leider immer nur von den "Lohnkosten plus Umsatzsteuer" gesprochen - eigentlich muss es heißen "alles Netto ohne Material plus Umsatzsteuer darauf" - es gehören somit z.B. auch Fahrtkosten/-pauschalen, Maschinenstunden, Entsorgungskosten u. dergl. zum ansetzbaren Anteil!

          Auch heute noch weisen Handwerker auf ihren Rechnungen den in der Summe steuerlich ansetzbaren Betrag gar nicht oder zu niedrig aus ...!

          2. Sollten Sie größere Aufwendungen das ganze Haus betreffend planen, die weit über die üblichen Heizungskundendienst- und -reparatur-Rechnungen hinausgehen, empfehle ich steuerliche Beratung einzuholen - in speziellen Fällen ist steuerlich mehr drin als der anteilige Abzug als "haushaltsnahe Handwerkerleistung".

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