Hallo, ich bin als Kleinunternehmer angemeldet, muss allerdings für die Jahre 2022 und 2023 Umsatzsteuer auf die gestellten Rechnungen nachzahlen, weil sie eben ohne Ausweis der MWST ausgestellt, und auch später genauso bezahlt wurden. Der Status Kleinunternehmen wurde nicht eingehalten. Ich sollte deswegen eine neue Umsatzsteuererklärung für 2022 und 2023 anfertigen und einreichen, diesmal nicht als "KLEINUNTERNEHMER". Meine Frage: Es geht um Berichte / Gutachten (also keine HARDWARE / PAKETE) die von Deutschland aus u.a. an Schiffsbetreiber (in aller Welt) und teils auch unter dem REVERSE CHARGE Verfahren an EU Unternehmen mit VAT ID geliefert wurden. Beide Kategorien sind umsatzsteuerbefreit für den Leistenden (also mich) gem. §4 Nr. 2 - §8 Abs. 1 USTG bzw. "Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger (REVERSE CHARGE) gem. Art. 44 und 196 MWST Richtl. 2006/112EG. Wo trägt man diese Nettoumsätze ins ELSTER FORMULAR ein ? Oder werden sie gar nicht erst angegegeben ? Die Rubrik "verminderter oder 0% Umsatzsteuer" ist sicherlich verkehrt, denn es geht hier um eine Umkehrung der Steuerschuld bzw. um eine Steuerbefreiung. Kann da jemand helfen ?
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Keine Ankündigung bisher.
ELSTER Formular 2022 - 2023 Umsatzsteuer, Angabe von nicht UMWST-pflichtige Umsätze
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Das bedeutet, dass ich sie angeben muss ?? Habe gerade nachgeschaut, das sind Positionen 108- 114. Von der Logik in Frage käme nur 112 "Nicht steurbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)". Meinst Du wirklich, dass das gemeint ist ? Das ist dann aber gut versteckt ....ODER, doch anders ??
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Zeile 111 lautet doch Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG Umsatzsteuergesetz.
Zitat von § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG[die] im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 2, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet
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Vielen Dank, ich werde es so versuchen. Hättest Du auch einen Tipp für sonstige Leistungen (also Gutachten / Besichtigungen) bestimmt für die Schifffahrt mit Leistungsempfänger den Schiffsbetreiber oder Eigner - meist mit Sitz im Ausland. Normal wird dann in der Rechnung der Name des Schiffes und dann c/o Adresse des Eigners angegeben ? Dort gilt Steuerfreiheit gemäss § 8 Abs. 1 i. V. m. § 4 Nr. 2 UStG. Aber in welcher Rubrik von MY ELSTER wird das eingetragen ? Nochmal Danke, ich frage mich warum man im ELSTER nicht die direkt bekannten USTG Bezeichnungen verwendet, oder mindestens so in einem Hilfskasten interpretiert.
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